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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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BERICHTERSTATTUNG<br />

4. Zuständige Länder-/Kammerstellen<br />

Die Daten der einzelnen Prüforte des Bundeslandes bzw. der Landwirtschaftskammer, ggf.<br />

auch <strong>von</strong> bestimmten Prüfserien werden dem <strong>Bundessortenamt</strong> durch <strong>die</strong> zuständige<br />

zentrale DV-Stelle übermittelt. Eine direkte Übermittlung durch <strong>die</strong> Prüfstelle ist in der<br />

Regel nicht möglich, auch wenn <strong>die</strong>s der schnellere Weg wäre. Die DV-Stelle ist der<br />

Ansprechpartner des <strong>Bundessortenamt</strong>es in allen DV-technischen Fragen.<br />

Bei einer geplanten Umstellung der Datenübermittlung <strong>von</strong> Berichtsheft auf Diskette<br />

oder bei sonstigen Änderungen gegenüber der bisherigen Form ist das <strong>Bundessortenamt</strong><br />

vorher zu informieren. Vor der Einführung <strong>von</strong> Neuerungen ist es ratsam, eine<br />

Probediskette zu schicken.<br />

5. Rückgabe der Datenträger<br />

Die übersandten Disketten werden gesammelt und dem Datenlieferanten einmal pro<br />

Jahr im Januar zurückgegeben.<br />

Im Folgenden werden ein Datenbegleitblatt und musterhaft ein Ausdruck einer Datenübermittlung<br />

dargestellt:<br />

5.1 - 18 1./2000

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