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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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6.1.3 Auftreten <strong>von</strong> Krankheiten und Schädlingen (1 - 9)<br />

Treten Krankheiten und Schädlinge auf, sind sie zu bonitieren (siehe Kapitel 2.7.4).<br />

6.1.4 Pflanzenzahl<br />

LEIN<br />

Die Pflanzenzahl soll nur festgestellt werden, falls <strong>die</strong>s in den Anbauhinweisen gefordert<br />

wird. Soweit <strong>die</strong>s der Fall ist, soll <strong>die</strong> Zählung der Pflanzen nach dem Auflaufen an allen<br />

Teilstücken an 2 lfd.m einer Drillreihe durchgeführt werden. Die Zählung soll jeweils an der<br />

gleichen Drillreihe jedes Teilstücks durchgeführt werden. Die Zählstrecke soll in gleichbleibendem<br />

Abstand (mindestens 1 m) vom Kopfende des Teilstücks liegen. Für <strong>die</strong> Berichterstattung<br />

ist <strong>die</strong> festgestellte Pflanzenzahl auf 1 lfd.m umzurechnen.<br />

6.1.5 Blühbeginn (Datum)<br />

Es ist das Datum anzugeben, an dem ca. 10 % der Pflanzen einer Sorte <strong>die</strong> ersten Blüten<br />

zeigen.<br />

6.1.6 Blühende (Datum)<br />

Es ist das Datum anzugeben, an dem noch ca. 10 % der Pflanzen einer Sorte blühen.<br />

1./2000 4.14 - 3

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