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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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SOJABOHNE<br />

4. Aussaat (Datum)<br />

Nach ausreichender Bodenerwärmung sind Sojabohnen Ende April bis Mitte Mai mit einer<br />

Reihenentfernung <strong>von</strong> 30 - 35 cm, in einer Tiefe <strong>von</strong> 2 - 4 cm und mit einer Menge <strong>von</strong><br />

70 Korn/m² auszusäen.<br />

5. Pflegemaßnahmen<br />

Einer Schädigung der Prüfung, insbesondere im Jugendstadium durch Vögel, ist durch<br />

entsprechende Vergrämungsmittel oder andere geeignete Maßnahmen möglichst vorzubeugen.<br />

Während der Reifezeit bis zur Ernte sind <strong>die</strong> Prüfungen im Bedarfsfalle durch Überspannen<br />

mit Netzen oder auf andere Weise vor Vogelfraß zu schützen.<br />

Unkrautbekämpfung und <strong>die</strong> Bekämpfung tierischer Schädlinge ist vorzusehen. Pilzliche<br />

Krankheiten dürfen in der Wertprüfung nicht bekämpft werden.<br />

6. Wachstumsbeobachtungen<br />

6.1 Aufgang (Datum)<br />

Es ist das Datum zu berichten, an dem ca. 75 % der Pflanzen den Boden durchstoßen<br />

haben, d. h. <strong>die</strong> Reihen deutlich sichtbar sind.<br />

6.2 Massenbildung in der Anfangsentwicklung (1 - 9)<br />

Diese sonst nur bei Futterpflanzen gewünschte Bonitur ist etwa 3 Wochen nach der Bonitur<br />

'Mängel im Stand nach Aufgang' durchzuführen.<br />

4.13 - 2 1./2000

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