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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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ZWISCHENFRÜCHTE<br />

Hinweise <strong>für</strong> Einjähriges Weidelgras, Alexandriner Klee und Inkarnatklee sind dem<br />

Kapitel 4.18 - Gräser- und Kleearten einschließlich Luzerne, Esparsette - zu entnehmen.<br />

Futterkohl wird im Nachfruchtanbau geprüft, der einem Zwischenfruchtanbau entspricht.<br />

Die entsprechenden Hinweise sind dem Kapitel <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Pflanzenart zu entnehmen.<br />

1. Vorbedingungen<br />

Für den Zwischenfruchtanbau stellen <strong>die</strong> in der Übersicht aufgeführten Pflanzenarten <strong>die</strong><br />

gleichen Ansprüche an den Standort wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Körnernutzung, so daß auf <strong>die</strong> entsprechenden<br />

dortigen Passagen verwiesen wird. Für Wicken gilt das bei Erbsen Gesagte entsprechend.<br />

Die Vorfrüchte (Hauptfrüchte) sollen praxisüblich sein. Für alle hier zu erörternden Zwischenfrüchte<br />

ist <strong>die</strong> Prüfungsfläche nach Ernte der Hauptfrucht praxisüblich zu pflügen und<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Einsaat vorzubereiten.<br />

2. Düngung<br />

Die Kali- und Phosphatdüngung ist möglichst zur Hauptfrucht zu geben. Für <strong>die</strong> Leguminosen<br />

kann im Sommerzwischenfruchtanbau eine Startstickstoffgabe bis max. 40 kg/ha N, im<br />

Winterzwischenfruchtanbau eine Frühjahrsstickstoffgabe bis zur gleichen Höhe vorteilhaft<br />

sein. Kruziferen und sonstige Arten sollten im Sommerzwischenfruchtanbau zu oder kurz<br />

nach der Saat hohe Stickstoffgaben <strong>von</strong> etwa 80 - 120 kg/ha N erhalten; im Winterzwischenfruchtanbau<br />

ist eine ebenso hohe Gabe im zeitigen Frühjahr zu Vegetationsbeginn<br />

anzustreben. Bei Kruziferen soll im Frühjahr auch eine Schwefeldüngung erfolgen.<br />

3. Teilstückgröße<br />

Es ist eine Erntefläche <strong>von</strong> 10 - 15 m 2 einzuplanen.<br />

4.17 - 2 1./2000

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