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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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4.15 Mohn (Körnernutzung)<br />

MOHN<br />

Der Anbau <strong>von</strong> Mohn (Papaver somniferum L.) unterliegt in Deutschland nicht nur saatgutverkehrsrechtlichen<br />

Regelungen, sondern auch dem Betäubungsmittelgesetz. Insofern ist<br />

jeglicher Anbau - auch mit zugelassenen Sorten - genehmigungspflichtig durch das Bundesinstitut<br />

<strong>für</strong> Arzneimittel und Medizinprodukte.<br />

1. Vorbedingungen<br />

Mohn bevorzugt milde, gare Böden mit mäßiger Wasserversorgung. Die besten Standorte<br />

sind Lehme und Lößlehme. In der Fruchtfolge kann Mohn nach Getreide, Hackfrüchten<br />

oder Leguminosen stehen.<br />

2. Düngung<br />

Folgende Mengen an Reinnährstoffen sind als Richtgröße anzusehen:<br />

60 - 100 kg N/ha<br />

75 - 90 kg P2O5/ha<br />

120 - 150 kg K2O/ha<br />

25 - 40 kg MgO/ha<br />

Bei Kalidüngung sind sulfatische Formen zu verwenden. Mohn ist empfindlich gegen Bormangel.<br />

3. Teilstückgröße<br />

Mindestens 10 m 2 .<br />

4. Aussaat (Datum)<br />

Mohn gilt als Langtagspflanze. Sein Keimtemperaturminimum liegt bei ca. 3 o C, d. h., es ist<br />

eine frühe Aussaat (Ende März bis Anfang April) anzustreben. Reihenabstand 30 - 40 cm,<br />

Aussaatmenge 5 - 6 kg/ha bei 20 % keimfähigen Körnern. Im Dreiblatt-Vierblattstadium<br />

sind <strong>die</strong> Bestände auf 80 Pflanzen/m² zu vereinzeln.<br />

1./2000 4.15 - 1

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