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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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2 Allgemeines zur <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Wertprüfungen und Sortenversuchen<br />

2.1 Sortiment<br />

In den Wertprüfungen ergibt sich der Umfang und <strong>die</strong> Zusammensetzung des Sortiments<br />

neben der Anzahl <strong>von</strong> Neuanträgen und Zurückziehungen auch aus dem jeweiligen Prüfungssystem.<br />

Für eine zusammenfassende Auswertung der Prüfungen ist es notwendig, daß an allen<br />

Prüfstellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Pflanzenart das gleiche Sortiment angebaut wird. Es ist nicht<br />

gestattet, zusätzliche Prüfglieder in <strong>die</strong> Wertprüfung aufzunehmen. Für den Anbau <strong>von</strong><br />

Anhangsortimenten ohne Berandung der Wertprüfung ist <strong>die</strong> Zustimmung des <strong>Bundessortenamt</strong>s<br />

einzuholen.<br />

Soweit in einzelnen Fällen <strong>für</strong> bestimmte Prüfglieder spezielle pflanzenbauliche Maßnahmen<br />

durchgeführt werden sollen, wird <strong>die</strong>s auf der Anbauliste vermerkt.<br />

1./2000 2.1 - 1

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