27.12.2012 Aufrufe

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FUTTERKOHL<br />

5. Aussaat (Datum)<br />

Die Aussaat erfolgt im Nachfruchtanbau Ende Juni/Anfang Juli. Entsprechend dem Anbau<br />

in der Praxis ist nicht zu vereinzeln.<br />

Die empfohlene Aussaatmenge <strong>von</strong> 1,5 - 2,0 kg/ha bei einem TKM <strong>von</strong> 4,5 g entspricht 35<br />

- 55 Korn pro m 2 und kann, wenn örtliche Erfahrungen <strong>die</strong>s rechtfertigen, auch unterschritten<br />

werden, damit der Bestand nicht zu dicht wird.<br />

6. Wachstumsbeobachtungen<br />

6.1 Aufgang (Datum)<br />

Es ist das Datum zu berichten, an dem 75 % der Pflanzen den Boden durchstoßen haben,<br />

d. h. <strong>die</strong> Reihen deutlich sichtbar sind.<br />

6.2 Mängelbonituren (1 - 9)<br />

Mängel im Stand nach Aufgang (1 - 9)<br />

Die Bonitur soll etwa 10 Tage nach dem Aufgang der Mehrzahl der Sorten erfolgen. Treten<br />

bei einer oder mehreren Sorten so deutliche Keimschäden auf, daß <strong>die</strong> Wertbarkeit der<br />

Sorte oder Prüfung in Frage gestellt ist, ist das <strong>Bundessortenamt</strong> umgehend zu benachrichtigen.<br />

Mängel im Stand vor Ernte (1 - 9)<br />

6.3 Massenbildung in der Anfangsentwicklung (1 - 9)<br />

6 Wochen nach dem Auflaufen ist <strong>die</strong> gebildete Pflanzenmasse zu bonitieren.<br />

4.7 - 2 1./2000

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!