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Arbeitsvertragsrichtlinien für Ein
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Anmerkung zu Abs. 5: Gleichwertig i
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§ 1b Ausnahmen vom Geltungsbereich
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§ 3 Besondere Dienstpflichten (1)
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§ 4 Personalakten (1) Die Mitarbei
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§ 6 Ärztliche Betreuung (1) Bei g
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§ 8 Probezeit Die ersten 6 Monate
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schnittliche wöchentliche Arbeitsz
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§ 9b Arbeitszeitkonten (1) Die Die
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§ 9c Plusstunden, Überstunden und
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§ 9e Formen der Arbeit (1) Dienstp
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c) die Mitarbeiterin bzw. der Mitar
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§ 9h Freizeitmaßnahmen Zur Regelu
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§ 10 Fernbleiben vom Dienst (1) Fe
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§ 11 Dienstbefreiung (1) Als Fäll
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§ 11a Beschäftigungszeit IV. BESC
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§ 13 Eingruppierung bei Ausübung
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§ 15 Grundentgelt für Mitarbeiter
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§ 16 Neufestsetzung des Grundentge
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(6) Voraussetzung für den Abschlus
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„Besondere Regelungen für die AV
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(4) Die Absätze 2 und 3 gelten nic
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§ 19a Kinderzuschlag (1) Kindergel
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§ 20a Zeitzuschläge, Überstunden
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§ 21 Vergütung nichtvollbeschäft
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(2) Besteht Anspruch auf Entgelt (
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§ 23 Reisekostenvergütung - Trenn
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edarf, oder infolge einer Kündigun
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Anmerkung zu Abs. 6: Hat die Mitarb
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§ 25a Jubiläumszuwendung (1) Die
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Sonderregelung AVR - Fassung Ost -
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VIII. ZUSÄTZLICHE ALTERS- UND HINT
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§ 27b Entgeltumwandlung (1) Die Mi
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ter eine Bescheinigung über den im
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§ 28a Dauer des Erholungsurlaubs (
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satzurlaub in entsprechender Anwend
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§ 29 Sonderurlaub (1) - gestrichen
- Seite 75 und 76:
§ 30 Ordentliche Kündigung X. BEE
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§ 31 Sonderregelung für unkündba
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§ 33 Schriftform der Kündigung Di
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§ 35 Beendigung des Dienstverhält
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§ 36 Beendigung des Dienstverhält
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XI. ÜBERGANGSGELD § 38 Voraussetz
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§ 39 Bemessung des Übergangsgelde
- Seite 89 und 90:
§ 40 Auszahlung des Übergangsgeld
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§ 42 Schutzkleidung Soweit das Tra
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§ 44 Schlichtungsstelle XIII. SCHL
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Entgelterhöhungen und Änderung de
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Entgeltgruppe 1 (Anm. 1) A N L A G
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Entgeltgruppe 3 (Anm. 2, 3, 12, 13)
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Entgeltgruppe 5 (Anm. 4, 12, 13, 15
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Entgeltgruppe 7 (Anm. 5, 6, 11, 15)
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Entgeltgruppe 9 (Anm. 6, 7, 8, 10,
- Seite 107 und 108:
Entgeltgruppe 11 (Anm. 8, 10, 11, 1
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Entgeltgruppe 13 (Anm. 9, 10, 11, 1
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nen in entsprechender Breite und Ti
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Entgeltgruppe - gültig ab 01. Okto
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Anlage 6 ERHOLUNGSURLAUB (zu § 28a
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§ 1 Errichtung der Einigungsstelle
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- Seite 139 und 140: Sonderregelung AVR - Fassung Ost -
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(2) Die Mitarbeiterin bzw. der Mita
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7. Die Dienstvereinbarung tritt mit