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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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§ 22 Sachleistungen<br />

(1) Eine Verpflichtung <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters, an <strong>der</strong> Anstaltsverpflegung<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise teilzunehmen sowie Unterkunft im Anstaltsbereich zu nehmen, wenn<br />

dies im Interesse des Dienstes erfor<strong>der</strong>lich ist, kann im Dienstvertrag vereinbart werden.<br />

(2) Die <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter gewährte Verpflegung wird in Höhe <strong>der</strong> amtlichen<br />

Sachbezugswerte in <strong>der</strong> Sozialversicherung auf das Entgelt angerechnet. Bei Diätverpflegung<br />

können dienstvertraglich höhere Sätze vereinbart werden.<br />

(3) Eine <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter auf dienstvertraglicher Grundlage gewährte<br />

Unterkunft wird nach Maßgabe <strong>der</strong> Anlage 11 auf das Entgelt angerechnet. Abweichende<br />

Regelungen können durch Dienstvereinbarung o<strong>der</strong> Nebenabrede zum Dienstvertrag festgelegt<br />

werden.<br />

Son<strong>der</strong>regelung AVR – Fassung Ost – :<br />

Abs. 3 gilt nicht.<br />

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