07.01.2013 Aufrufe

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 25 For<strong>der</strong>ungsübergang bei Dritthaftung<br />

(1) Kann die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem<br />

Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, <strong>der</strong> ihr bzw. ihm<br />

durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, geht dieser Anspruch insoweit auf die Dienstgeberin<br />

bzw. den Dienstgeber über, als dieser <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter<br />

Krankenbezüge und sonstige Bezüge gezahlt und darauf entfallende, von <strong>der</strong> Dienstgeberin<br />

bzw. vom Dienstgeber zu tragende Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitgeberanteile<br />

an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie Umlagen<br />

(einschließlich <strong>der</strong> Pauschalsteuer) zu Einrichtungen <strong>der</strong> zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />

abgeführt hat.<br />

(2) Die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter hat <strong>der</strong> Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber unverzüglich<br />

die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erfor<strong>der</strong>lichen Angaben<br />

zu machen.<br />

(3) Der For<strong>der</strong>ungsübergang nach Abs. 1 kann nicht zum Nachteil <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw.<br />

des Mitarbeiters geltend gemacht werden.<br />

(4) Die Dienstgeberin bzw. <strong>der</strong> Dienstgeber ist berechtigt, die Zahlung <strong>der</strong> Krankenbezüge<br />

und sonstiger Bezüge zu verweigern, soweit die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter den<br />

Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf die Dienstgeberin<br />

bzw. den Dienstgeber verhin<strong>der</strong>t, es sei denn, dass die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

die Verletzung dieser ihr bzw. ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.<br />

58

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!