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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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ter Fortzahlung <strong>der</strong> Vergütung zur Inanspruchnahme anerkannter beruflicher Fortbildungsmaßnahmen<br />

erhält.<br />

§ 5 Kündigung<br />

Das Dienstverhältnis kann in <strong>der</strong> Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende,<br />

ansonsten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt<br />

werden.<br />

Weiterhin kann das Dienstverhältnis gemäß dem SGB III gekündigt werden<br />

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Bundesagentur für Arbeit den<br />

Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin abberuft,<br />

b) durch die Mitarbeiterin o<strong>der</strong> den Mitarbeiter ohne Einhaltung einer Frist,<br />

wenn er bzw. sie eine an<strong>der</strong>e Arbeit findet.<br />

§ 6 Anpassungsklausel<br />

Sofern günstigere För<strong>der</strong>ungsbedingungen eintreten o<strong>der</strong> die Vollfinanzierung <strong>der</strong><br />

Maßnahme rückwirkend möglich wird, ist dies bei <strong>der</strong> Vergütung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter nachzuvollziehen.<br />

§ 7 – gestrichen –<br />

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