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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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Entgelterhöhungen und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Systematik<br />

ENTGELTERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNG DER ENTGELTSYSTEMATIK 2012<br />

A. Erhöhung <strong>der</strong> Entgelte<br />

1. Entgelte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern<br />

Die Grundentgelte gem. Anlage 2 und Anhang 1 zu Anlage 8a sowie die Tabellenwerte<br />

von Anlage 9 und Anhang 2 zu Anlage 8a werden rückwirkend zum 1. März 2012 für alle<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern um 2,9 v. H. erhöht.<br />

2. Entgelte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen <strong>der</strong> Altenhilfe,<br />

ambulanten Dienste, Beratungsstellen, Einrichtungen <strong>der</strong> Rehabilitation<br />

und <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

Die Grundentgelte gem. Anlage 2 und Anhang 1 zu Anlage 8a sowie die Tabellenwerte<br />

von Anlage 9 und Anhang 2 zu Anlage 8a werden zum 1. Mai 2012 für alle Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter <strong>der</strong> Altenhilfe, ambulanten Dienste, Beratungsstellen, Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Rehabilitation und <strong>der</strong> Jugendhilfe um 2,9 v. H. erhöht.<br />

3. Entgelte für alle in den Ziffern 1 und 2 nicht erfassten Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter<br />

Die Grundentgelte gem. Anlage 2 und Anhang 1 zu Anlage 8a sowie die Tabellenwerte<br />

von Anlage 9 und Anhang 2 zu Anlage 8a werden zum 1. April 2012 für alle in den Ziffern<br />

1 und 2 nicht erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 2,9 v. H. erhöht.<br />

4. Anlage 10a Ausbildungsentgelte<br />

Die Ausbildungsentgelte für die Auszubildenden, die Schülerinnen/Schüler in <strong>der</strong> Krankenpflege,<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krankenpflege, <strong>der</strong> Entbindungspflege, <strong>der</strong> Altenpflege und in <strong>der</strong><br />

Krankenpflegehilfe sowie für die Praktikantinnen/Praktikanten werden zum 1. April<br />

2012 um 2,9 v. H. erhöht.<br />

5. Die Anlage 3 wird aufgehoben.<br />

Inkrafttreten: 1. Juli 2012<br />

6. Entgelt AVR – Fassung Ost –<br />

Durch Dienstvereinbarung kann die Entgelterhöhung bis zum 31. Dezember 2012 ausgesetzt<br />

werden. Eine Anrechnung auf das in § 17 Beson<strong>der</strong>e Regelungen für die AVR–<br />

Fassung Ost – in Abs. 4 geregelte Gesamtvolumen von 6% erfolgt nicht.<br />

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