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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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Inkrafttreten: 1. März 2012<br />

B. Neue Stufensystematik<br />

1. Anlage 2 Entgelttabelle<br />

Für die Entgeltgruppen 5 bis 13 wird eine weitere Stufe (Erfahrungsstufe 2) eingeführt:<br />

Die Verweildauer in <strong>der</strong> Basisstufe <strong>der</strong> EG 2 bis 13 beträgt 48 Monate.<br />

Die Verweildauer in <strong>der</strong> Erfahrungsstufe 1 beträgt in <strong>der</strong> EG 5 bis EG 13 48 Monate.<br />

Das Entgelt in <strong>der</strong> neuen Erfahrungsstufe 2 beträgt 110% <strong>der</strong> Basisstufe.<br />

Inkrafttreten: 1. Oktober 2012<br />

2. Anlage 5 Son<strong>der</strong>stufenentgelte<br />

In <strong>der</strong> Anlage 5 werden die Entgeltgruppen 5 bis 13 gestrichen. Die bisherigen Son<strong>der</strong>stufen<br />

werden in die Erfahrungsstufen 2 überführt.<br />

Inkrafttreten: 1. Oktober 2012<br />

3. Anlage 8a Ärztinnen und Ärzte<br />

Es wird in den Entgeltgruppen A1 bis A3 jeweils eine weitere Stufe angefügt. Das Entgelt<br />

in den zusätzlichen Stufen ist um 5 v.H. höher als in <strong>der</strong> nächstniedrigen Stufe. Die<br />

Verweildauer beträgt in <strong>der</strong> Stufe 1 je 24 Monate, in den an<strong>der</strong>en Stufen 48 Monate mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Entgeltgruppe A1 Stufe 2 (wie bisher 36 Monate).<br />

Inkrafttreten: 1. Oktober 2012<br />

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