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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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(3) Tritt die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraumes, <strong>der</strong> kleiner<br />

ist als die <strong>der</strong> Abfindung zugrunde liegende Zahl <strong>der</strong> Monatsbezüge, in ein Arbeitsverhältnis<br />

bei einer Dienstgeberin bzw. einem Dienstgeber des diakonischen, kirchlichen<br />

o<strong>der</strong> öffentlichen Dienstes ein, verringert sich die Abfindung entsprechend. Der<br />

überzahlte Betrag ist zurückzuzahlen.<br />

§ 10 Anrechnungsvorschrift<br />

(1) Leistungen, die <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter nach an<strong>der</strong>en Bestimmungen<br />

zu den gleichen Zwecken gewährt werden, sind auf die Ansprüche nach <strong>der</strong><br />

Ordnung anzurechnen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für gesetzliche o<strong>der</strong> durch Vertrag<br />

vereinbarte Abfindungsansprüche gegen die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber (z.<br />

B. §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz).<br />

(2) Die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihr bzw. ihm nach an<strong>der</strong>en<br />

Bestimmungen zu den gleichen Zwecken zustehenden Leistungen Dritter zu beantragen.<br />

Sie bzw. er hat die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber von <strong>der</strong> Antragstellung<br />

und von den hierauf beruhenden Entscheidungen sowie von allen ihr bzw.<br />

ihm gewährten Leistungen im Sinne des Abs. 1 unverzüglich zu unterrichten.<br />

Kommt die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter ihren bzw. seinen Verpflichtungen nach<br />

Unterabs. 1 trotz Belehrung nicht nach, stehen ihr bzw. ihm Ansprüche nach dieser<br />

Ordnung nicht zu.<br />

§ 11 In-Kraft-Treten<br />

Diese Ordnung tritt am 01. Juli 1990 in Kraft.<br />

Son<strong>der</strong>regelung AVR – Fassung Ost – :<br />

Anmerkung:<br />

An § 8 wird folgende Anmerkung angefügt:<br />

Als Beschäftigungszeit im Sinne des § 8 gelten nur Beschäftigungszeiten im Sinne<br />

des § 11a Abs. 1.<br />

199

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