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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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SicherungsO<br />

ORDNUNG ZUR SICHERUNG DER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER<br />

BEI RATIONALISIERUNGSMASSNAHMEN UND EINSCHRÄNKUNGEN VON<br />

EINRICHTUNGEN (SicherungsO)<br />

Vorbemerkung<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen und an<strong>der</strong>en Einschränkungen<br />

– insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufgabe von Tätigkeitsfel<strong>der</strong>n – sind die sich aus dem Arbeitsverhältnis<br />

ergebenden Belange <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen<br />

und soziale Härten möglichst zu vermeiden. Dabei sind die wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Dienstgeberinnen und Dienstgeber zu beachten. Diesen Zielen<br />

dienen die nachstehenden Vorschriften.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Diese Ordnung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> AVR (§ 1a) fallen.<br />

(2) Diese Ordnung gilt nur für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die mehr als fünf<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. des § 23 Kündigungsschutzgesetz beschäftigen.<br />

(3) Diese Ordnung gilt nicht für Fälle des Betriebsüberganges im Sinne des § 613a<br />

BGB.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Maßnahmen im Sinne dieser Ordnung sind:<br />

a) von <strong>der</strong> Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber veranlasste erhebliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen von Arbeitstechniken o<strong>der</strong> wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Arbeitsorganisation mit dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise o<strong>der</strong><br />

b) Einschränkung o<strong>der</strong> Aufgabe von Tätigkeitsfel<strong>der</strong>n,<br />

wenn dies zu einem Wechsel <strong>der</strong> Beschäftigung o<strong>der</strong> zur Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

führt.<br />

(2) Als Maßnahme kommen insbeson<strong>der</strong>e in Betracht:<br />

a) Stilllegung o<strong>der</strong> Auflösung von Einrichtungen bzw. Teilen von diesen,<br />

b) Verlegung o<strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung von Einrichtungen bzw. Teilen von diesen,<br />

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