07.01.2013 Aufrufe

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(6) Voraussetzung für den Abschluss einer Dienstvereinbarung ist, dass die Einrichtung<br />

bei Aufnahme <strong>der</strong> Verhandlungen mit <strong>der</strong> Mitarbeitervertretung dies <strong>der</strong> Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission anzeigt. Jede Seite <strong>der</strong> Arbeitsrechtlichen Kommission kann die Betriebsparteien<br />

vor Abschluss einer Dienstvereinbarung durch Entsendung eines Mitgliedes innerhalb<br />

von 14 Tagen ab Anzeige beraten.<br />

Voraussetzung für den Abschluss einer Dienstvereinbarung ist ferner,<br />

a) dass <strong>der</strong> Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin <strong>der</strong> Mitarbeitervertretung die Situation<br />

<strong>der</strong> Einrichtung o<strong>der</strong> des wirtschaftlich selbständigen Teils <strong>der</strong> Einrichtung<br />

schriftlich darlegt und eingehend erläutert. Dazu sind <strong>der</strong> Mitarbeitervertretung<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen auszuhändigen. Ferner ist ihr eine<br />

unmittelbare Unterrichtung durch einen Wirtschaftsprüfer o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e<br />

sachkundige Person ihres Vertrauens zu ermöglichen.<br />

Zu den erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen gehören u.a.<br />

aa) <strong>der</strong> Jahresabschluss <strong>der</strong> Vorperiode bzw. das Testat <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfung<br />

für den wirtschaftlich selbständigen Teil <strong>der</strong> Einrichtung,<br />

bb) die Wirtschaftlichkeitsberechnung <strong>der</strong> laufenden Periode und mindestens<br />

für die nächste Periode,<br />

cc) weitere Informationen und Statistiken, die geeignet sind, die Situation<br />

zu belegen (z. B. Auslastungsstatistiken, Unterlagen über Kosten- und<br />

Leistungsverhandlungen);<br />

b) dass die Mitarbeitervertretung das Recht hat, sachkundige Dritte zur Beratung<br />

bei den Verhandlungen in erfor<strong>der</strong>lichem Umfang hinzuzuziehen;<br />

c) dass die Dienstgeberin bzw. <strong>der</strong> Dienstgeber die Gesamtmitarbeitervertretung,<br />

sofern eine solche besteht, über den beabsichtigten Abschluss <strong>der</strong><br />

Dienstvereinbarung informiert.<br />

(7) In die Dienstvereinbarung sind die Gründe, die zu <strong>der</strong> vereinbarten Maßnahme führen,<br />

aufzunehmen. Wird die Dienstvereinbarung für einen wirtschaftlich selbständigen Teil einer<br />

Einrichtung abgeschlossen, ist dieser zu bezeichnen und mit einer Liste <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Dienstvereinbarung betroffenen Personen zu kennzeichnen. Bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitsplätze<br />

und im Fall von Neubesetzungen ist diese Liste entsprechend fortzuschreiben,<br />

im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle gem. Anlage 7.<br />

(8) Kommt eine Dienstvereinbarung innerhalb von drei Monaten nicht zustande (vorläufiges<br />

Scheitern <strong>der</strong> Dienstvereinbarung), kann jede Seite die Entscheidung <strong>der</strong> Einigungsstelle<br />

gemäß Anlage 7 beantragen. Die Frist beginnt mit schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Dienststellenleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mitarbeitervertretung bzw. <strong>der</strong> Gesamtmitarbeitervertretung<br />

und im Falle <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung durch die Dienststellenleitung mit vollständiger Information<br />

im Sinne von Absatz 6.<br />

Die Entscheidung <strong>der</strong> Einigungsstelle tritt an die Stelle <strong>der</strong> Dienstvereinbarung.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!