07.01.2013 Aufrufe

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 11 Dienstbefreiung<br />

(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter unter Fortzahlung<br />

des Entgeltes (§ 14 Abs. 1) und <strong>der</strong> in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im<br />

nachstehend genannten Ausmaß von <strong>der</strong> Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden<br />

Anlässe:<br />

a) Nie<strong>der</strong>kunft <strong>der</strong> Ehefrau o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft 1 Arbeitstag,<br />

b) Tod des Ehegatten, <strong>der</strong> Ehegattin, des eingetragenen<br />

Lebenspartner, <strong>der</strong> eingetragenen Lebenspartnerin,<br />

eines Kindes o<strong>der</strong> Elternteils 2 Arbeitstage,<br />

c) Umzug aus dienstlichem o<strong>der</strong> betrieblichem Grund<br />

an einen an<strong>der</strong>en Ort 1 Arbeitstag,<br />

d) 25- und 40jähriges Jubiläum (§ 25a) 1 Arbeitstag,<br />

e) Schwere Erkrankung<br />

aa) eines Angehörigen, soweit er in demselben 1 Arbeitstag,<br />

Haushalt lebt, im Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />

bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch bis zu 4 Arbeits-<br />

nicht vollendet hat, wenn im laufenden tage im<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr kein Anspruch Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

nach § 45 SGB V besteht o<strong>der</strong><br />

bestanden hat<br />

cc) einer Betreuungsperson, wenn die Mitarbeiterin bis zu 4 Arbeits-<br />

bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter deshalb die Betreuung ihres tage im<br />

bzw. seines Kindes, das das 8. Lebensjahr noch Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

nicht vollendet hat o<strong>der</strong> wegen körperlicher,<br />

geistiger o<strong>der</strong> seelischer Behin<strong>der</strong>ung dauernd<br />

pflegebedürftig ist, übernehmen muss,<br />

Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine an<strong>der</strong>e Person zur Pflege o<strong>der</strong> Betreuung<br />

nicht sofort zur Verfügung steht und <strong>der</strong> Arzt in den Fällen <strong>der</strong> Doppelbuchstaben<br />

aa) und bb) die Notwendigkeit <strong>der</strong> Anwesenheit <strong>der</strong> Mitarbeiterin<br />

bzw. des Mitarbeiters bescheinigt. Die Freistellung darf insgesamt fünf<br />

Arbeitstage im Kalen<strong>der</strong>jahr nicht überschreiten.<br />

f) Ärztliche Behandlung <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. des erfor<strong>der</strong>liche nachge-<br />

Mitarbeiters, wenn diese während <strong>der</strong> Arbeitszeit wiesene Abwesenheits-<br />

erfolgen muss, zeit einschließlich erfor-<br />

<strong>der</strong>licher Wegezeiten<br />

(2) Bei Erfüllung kirchlicher und allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem<br />

Recht, soweit die Dienstbefreiung gesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflichten<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!