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Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (PDF, 441 KB)

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satzurlaub in entsprechen<strong>der</strong> Anwendung des § 28a Abs. 5 Unterabs. 3 und 5 zu ermitteln.<br />

(6a) Die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter in Krankenhäusern erhält für die Zeit des Bereitschaftsdienstes<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe<br />

von 15 v.H. des Überstundenentgelts gemäß Anlage 9 und Anhang 2 zu Anlage 8a<br />

AVR. Dieser Zeitzuschlag kann nicht in Freizeit abgegolten werden.<br />

Die Mitarbeiterin bzw. <strong>der</strong> Mitarbeiter im Krankenhaus erhält für die Zeit <strong>der</strong> Bereitschaftsdienste<br />

einen Zusatzurlaub in Höhe von einem Arbeitstag pro Kalen<strong>der</strong>jahr, sofern mindestens<br />

144 Stunden <strong>der</strong> Bereitschaftsdienste kalen<strong>der</strong>jährlich in die Zeit zwischen 21.00<br />

bis 6.00 Uhr fallen, zwei Arbeitstage pro Kalen<strong>der</strong>jahr, sofern mindestens 288 Stunden erreicht<br />

werden. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Zahl <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Bereitschaftsdienststunden<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen<br />

Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kürzen. Ist die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt<br />

des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in <strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>woche verteilt, ist <strong>der</strong><br />

Zusatzurlaub in entsprechen<strong>der</strong> Anwendung des § 28a Abs. 5 Sätze 3, 4 und 5 AVR zu<br />

ermitteln.<br />

Inkrafttreten: 1. Januar 2013<br />

(7) Der Zusatzurlaub bemisst sich nach <strong>der</strong> bei <strong>der</strong>selben Dienstgeberin bzw. demselben<br />

Dienstgeber im vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahr erbrachten Arbeitsleistung. Der Anspruch<br />

auf Zusatzurlaub entsteht mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres.<br />

In Baden: Siehe Rundschreiben des Diakonischen Werkes Baden<br />

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