(Entwurf) von Prof. Hermann Knoflacher - Zukunft am Lech
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30 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Wert, der mit den Geschwindigkeiten des Radverkehrs<br />
auf der Ebene sehr gut vereinbar ist und daher keine besonderen Vorkehrungen, wie eigene<br />
Radwege, etc. erfordert. Mit dieser Geschwindigkeit ist das Sicherheitsniveau auf den<br />
Fahrbahnen gewährleistet, das eine homogene Integration des Radverkehrs und des<br />
Autoverkehrs zulässt, vorausgesetzt, dass Autofahrer diese gesetzliche Obergrenze<br />
respektieren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Auto-Binnenverkehrs beträgt in Landsberg<br />
17 km/h, sodass Tempo 30 keinen Einschnitt in das Geschwindigkeitsniveau des Autoverkehrs<br />
darstellt, sondern zur Harmonisierung mit dem Radverkehr beiträgt.<br />
Die flächenhafte Tempo 30 Einführung in Landsberg eröffnet dem Radverkehr das ges<strong>am</strong>te<br />
Sekundärnetz bestehender Fahrbahnen, sodass dieses nur mehr über die Hauptradwege<br />
geschlossen werden muss. Mit dieser zeitgemäßen und zukunftsgerechten<br />
Organisationsmaßnahme kann die erforderliche Attraktivität für den Radverkehr wesentlich<br />
gefördert werden.<br />
4.3.2. Fahren gegen die Einbahn<br />
Grundsätzlich ist das Radfahren gegen die Einbahn zu gestatten. Es gibt in der Praxis auch in<br />
Städten ohne Radfahrtradition wie etwa Wien in der Zwischenzeit erprobte und bewährte<br />
Maßnahmen, durch das Anbringen <strong>von</strong> Bodenmarkierungen (Fahrradsymbole) auch auf<br />
Fahrbahnen mit weniger als 3,50 m Breite, Verbindungsmöglichkeiten für den Radverkehr zu<br />
schaffen. In Anbetracht der Anteile des Radverkehrs <strong>von</strong> Landsberg, die im Durchschnitt weit<br />
höher liegen als in Wien, wird der Radfahrer zu einem gewohnten Erscheinungsbild und daher<br />
auch <strong>von</strong> den Autofahrern akzeptiert.<br />
4.3.3. Wettergeschützte Abstellplätze<br />
Errichtung wettergeschützter Abstellplätze für Fahrräder nördlich und südlich des Bahnhofes, an<br />
allen Schulen, <strong>am</strong> Krankenhaus, bei den Ämtern, sofern nicht ohnehin Fahrradabstellräume zur<br />
Verfügung stehen. Fahrradabstelleinrichtungen vor und in der Nähe <strong>von</strong> Geschäften, da der<br />
Radverkehr auch zu einem erheblichen Teil zur Kaufkraftbindung in der Stadt beitragen kann.<br />
Organisation eines Winterdienstes mit Priorität für das Freimachen der Radwege bei<br />
Schneefall.<br />
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