(Entwurf) von Prof. Hermann Knoflacher - Zukunft am Lech
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6.2. Überlegungen zur Einführung des Anwohnerparkens<br />
Sollte durch die Einführung und konsequente Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkens im<br />
Zentrum Parkdruck in die umliegenden Wohngebiete entstehen, sind in diesen Gebieten Zonen<br />
für Anwohnerparken auf der Grundlage bestehender Regelungen und Gesetze einzurichten.<br />
6.3. Einrichtung <strong>von</strong> Quartiergaragen bei Neubauzonen<br />
Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, aus denen permanent Verkehrsprobleme<br />
resultieren, sind Neubaugebiete grundsätzlich autofrei zu organisieren und die Abstellplätze für<br />
die Bewohner und Betriebe <strong>am</strong> Rande oder extern in Quartiersgaragen einzurichten. Die<br />
Wahrscheinlichkeit der Benutzung des Fahrrades, die Annahme <strong>von</strong> Fußwegen oder die<br />
Benutzung des öffentlichen Verkehrs nimmt mit der Entfernung der Ziele <strong>von</strong> den Abstellplätzen<br />
exponentiell zu.<br />
Die Weiterführung der bisherigen Praxis Abstellplätze zwingend bei den Objekten zu errichten,<br />
verstößt gegen sämtliche Ziele – nicht nur des Verkehrssystems – die für die Erarbeitung des<br />
Verkehrskonzeptes und integrierten Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen wurden.<br />
6.4. Einführung einer Verkehrserregerabgabe für alle größeren Parkplätze<br />
Parkplätze an Shoppingcenters, Fachmärkten und dergleichen erhalten ihren Wert nur durch die<br />
Vorleistungen der öffentlichen Hand für sämtliche Erschließungsstraßen und die entsprechende<br />
Infrastruktur. Sie gehören zu den großen Verkehrserregern für die als Gegenleistung an die<br />
Gesellschaft eine Verkehrserregerabgabe zu leisten ist, die sich auf die Funktion der<br />
Abstellplätze bezieht. Für gleiche Funktionen der Parkplätze sind daher auch gleiche Tarife<br />
einzuführen, unabhängig <strong>von</strong> den Eigentumsverhältnissen. Parkplätze mit dem Zweck des<br />
Einkaufens in der Altstadt sind bereits heute teilweise und sind in <strong>Zukunft</strong> allgemein<br />
gebührenpflichtig. D<strong>am</strong>it entsteht eine einseitige Benachteiligung der Altstadtgeschäfte<br />
gegenüber den peripheren Shoppingcenters, wenn diese – obwohl sie Anspruch auf sämtliche<br />
Vorleistungen der öffentlichen Hand haben – keinen entsprechenden Beitrag an die<br />
Gemeinschaft leisten. Die Parkplatzabgabe kann auch pauschal ermittelt werden und richtet sich<br />
nach der Zahl der Stellplätze und die Öffnungszeiten der dazugehörigen geschäftlichen<br />
Einrichtungen.<br />
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