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(Entwurf) von Prof. Hermann Knoflacher - Zukunft am Lech

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6.2. Überlegungen zur Einführung des Anwohnerparkens<br />

Sollte durch die Einführung und konsequente Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkens im<br />

Zentrum Parkdruck in die umliegenden Wohngebiete entstehen, sind in diesen Gebieten Zonen<br />

für Anwohnerparken auf der Grundlage bestehender Regelungen und Gesetze einzurichten.<br />

6.3. Einrichtung <strong>von</strong> Quartiergaragen bei Neubauzonen<br />

Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, aus denen permanent Verkehrsprobleme<br />

resultieren, sind Neubaugebiete grundsätzlich autofrei zu organisieren und die Abstellplätze für<br />

die Bewohner und Betriebe <strong>am</strong> Rande oder extern in Quartiersgaragen einzurichten. Die<br />

Wahrscheinlichkeit der Benutzung des Fahrrades, die Annahme <strong>von</strong> Fußwegen oder die<br />

Benutzung des öffentlichen Verkehrs nimmt mit der Entfernung der Ziele <strong>von</strong> den Abstellplätzen<br />

exponentiell zu.<br />

Die Weiterführung der bisherigen Praxis Abstellplätze zwingend bei den Objekten zu errichten,<br />

verstößt gegen sämtliche Ziele – nicht nur des Verkehrssystems – die für die Erarbeitung des<br />

Verkehrskonzeptes und integrierten Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen wurden.<br />

6.4. Einführung einer Verkehrserregerabgabe für alle größeren Parkplätze<br />

Parkplätze an Shoppingcenters, Fachmärkten und dergleichen erhalten ihren Wert nur durch die<br />

Vorleistungen der öffentlichen Hand für sämtliche Erschließungsstraßen und die entsprechende<br />

Infrastruktur. Sie gehören zu den großen Verkehrserregern für die als Gegenleistung an die<br />

Gesellschaft eine Verkehrserregerabgabe zu leisten ist, die sich auf die Funktion der<br />

Abstellplätze bezieht. Für gleiche Funktionen der Parkplätze sind daher auch gleiche Tarife<br />

einzuführen, unabhängig <strong>von</strong> den Eigentumsverhältnissen. Parkplätze mit dem Zweck des<br />

Einkaufens in der Altstadt sind bereits heute teilweise und sind in <strong>Zukunft</strong> allgemein<br />

gebührenpflichtig. D<strong>am</strong>it entsteht eine einseitige Benachteiligung der Altstadtgeschäfte<br />

gegenüber den peripheren Shoppingcenters, wenn diese – obwohl sie Anspruch auf sämtliche<br />

Vorleistungen der öffentlichen Hand haben – keinen entsprechenden Beitrag an die<br />

Gemeinschaft leisten. Die Parkplatzabgabe kann auch pauschal ermittelt werden und richtet sich<br />

nach der Zahl der Stellplätze und die Öffnungszeiten der dazugehörigen geschäftlichen<br />

Einrichtungen.<br />

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