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(Entwurf) von Prof. Hermann Knoflacher - Zukunft am Lech

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Durch den Autoverkehr wird die Verkehrssicherheit reduziert, die Strukturen destabilisiert und<br />

die lokale Wirtschaft zugunsten peripherer Einkaufsmöglichkeiten internationaler Konzerne<br />

benachteiligt.<br />

Die mit dieser Abstellpraxis entstehende Abhängigkeit der Autobenutzer wurde lange Zeit nicht<br />

wahrgenommen, da die niedrigen Energiepreise, wie auch die zahlreichen Privilegien <strong>von</strong> der<br />

kostenlosen Benutzung wertvoller öffentlicher Räume, die Ausstattung mit exzellenten<br />

Informationssystemen bis hin zur Zuwendung durch Radio und Fernsehen – die es für alle<br />

anderen Verkehrsteilnehmer im gleichen Ausmaß überhaupt nicht gibt für selbstverständlich<br />

gehalten wurden. Verkehrsprobleme waren und sind landläufig Autofahrerprobleme und nicht<br />

die der anderen meist an den Rand oder aus dem öffentlichen Raum gedrängten<br />

Verkehrsteilnehmer. Die <strong>Zukunft</strong>saussichten dieser Verkehrsart sind alles andere als günstig,<br />

weil sie <strong>von</strong> externen Energiequellen abhängig ist und auch in <strong>Zukunft</strong> sein wird.<br />

<strong>Zukunft</strong>sorientierte Stadtverkehrsorganisation hat daher bereits vor Jahrzehnten begonnen<br />

einerseits Lebensräume für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft durch die Einführung und<br />

Erweiterung <strong>von</strong> Fußgängerzonen wieder zu gewinnen und durch eine schrittweise Einführung<br />

der Marktwirtschaft auch für den Autoverkehr die bestehenden massiven Subventionen für diese<br />

Verkehrsart etwas zu verringern.<br />

Entsprechend diesen realen Wirkungsmechanismen werden daher die folgenden Maßnahmen<br />

vorgeschlagen:<br />

Einführung einer Parkgebühr für Stellplätze im öffentlichen Raum innerhalb der durch die<br />

Straßenzüge Augsburger Straße, Hindenburgring und Katharinenstraße liegenden öffentlichen<br />

Räume sowie die Altstadt und ihrem unmittelbaren Umfeld der ehemaligen Stadtmauern. Die<br />

Höhe der Tarife ist durch Stadtratsbeschluss festzulegen, wobei die Tarife für das Abstellen im<br />

öffentlichen Raum nicht niedriger sein dürfen als in den Garagen.<br />

Erweiterung der Kurzparkplätze in den bestehenden Garagen, um die durch die Erweiterung der<br />

Fußgängerzone in die <strong>Lech</strong>- und Schlossberggarage verlagerten Abstellplätze zu kompensieren<br />

und die Wirtschaft der Altstadt zu fördern.<br />

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