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Hornbach-Baumarkt-AG Konzern

Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG

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104 ANHANG HORNBACH-BAUMARKT-<strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des <strong>Konzern</strong>abschlusses<br />

in Höhe des Marktwertes des Vermögenswertes bzw. des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingzahlungen<br />

passiviert. Soweit <strong>Konzern</strong>gesellschaften als Leasingnehmer in einem Operating-Leasingverhältnis auftreten,<br />

d.h. wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber verbleiben, wird der Mietaufwand linear<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Vorräte<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Als Nettoveräußerungswerte<br />

werden dabei die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf<br />

noch anfallenden Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Warenbestände werden aufgrund von<br />

gewogenen Durchschnittspreisen ermittelt. Die Herstellkosten der unfertigen Leistungen betreffen Kundenaufträge<br />

über Warenlieferungen inklusive Serviceleistungen mit den von HORNBACH beauftragten Handwerkern.<br />

Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen umfassen im Wesentlichen direkt zurechenbare<br />

Materialkosten und abgerechnete Handwerkerleistungen.<br />

Steuern<br />

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die von den jeweiligen Ländern auf das steuerpflichtige<br />

Einkommen erhobenen Steuern sowie die Veränderungen der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die<br />

Ermittlung erfolgt auf Basis der zum Bilanzstichtag nach dem jeweiligen Landesrecht gültigen bzw. in Kürze<br />

gültigen Steuersätze.<br />

Sonstige Steuern werden den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und in den entsprechenden Funktionskosten<br />

ausgewiesen.<br />

Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern folgt gemäß IAS 12 der bilanzorientierten Methode auf<br />

der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation voraussichtlich gültigen Steuersatzes. Für die erwarteten<br />

steuerlichen Vorteile aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern angesetzt.<br />

Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die<br />

die zu versteuernden temporären Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Maße angesetzt, in dem mit<br />

hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend<br />

steuerpflichtiges Einkommen in der Zukunft erzielen wird.<br />

Aktive und passive latente Steuern werden pro Gesellschaft bzw. pro Organschaft saldiert, sofern diese gegenüber<br />

der gleichen Steuerbehörde bestehen.<br />

Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen<br />

Grundstücke, Gebäude und andere langfristige Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen, die mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden, sind zum Marktwert abzüglich Veräußerungskosten<br />

angesetzt, falls dieser niedriger ist als der Buchwert.<br />

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Bei <strong>Konzern</strong>gesellschaften der HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> bestehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />

der jeweiligen Länder sowie aus Einzelzusagen an Vorstandsmitglieder Verpflichtungen aus beitragsorientierten<br />

und leistungsorientierten Pensionsplänen. Für leistungsorientierte Pläne werden Rückstellungen nach<br />

dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) in Übereinstimmung mit IAS 19<br />

„Employee Benefits“ ermittelt. Dieses Verfahren berücksichtigt bei der Ermittlung der Versorgungsverpflichtung<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neben den zum Bilanzstichtag bekannten Renten und<br />

erworbenen Ansprüchen auch zukünftige zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten. Das Plan-

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