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Hornbach-Baumarkt-AG Konzern

Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG

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ANHANG HORNBACH-BAUMARKT-<strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des <strong>Konzern</strong>abschlusses 93<br />

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund neuer Standards<br />

Es werden alle zum Bilanzstichtag gültigen und verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting<br />

Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) –<br />

soweit für den HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> von Bedeutung – berücksichtigt.<br />

Im Geschäftsjahr 2012/2013 waren folgende neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen<br />

erstmalig anzuwenden:<br />

• Amendments to IFRS 7 – Disclosures – Transfer of Financial Assets - Die Änderungen an IFRS 7 betreffen<br />

erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte. Damit sollen die Beziehungen<br />

zwischen finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig auszubuchen sind, und den korrespondierenden<br />

finanziellen Verbindlichkeiten verständlicher werden. Weiterhin sollen die Art sowie insbesondere<br />

die Risiken eines anhaltenden Engagements (continuing involvement) bei ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten<br />

besser beurteilt werden können. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben gefordert,<br />

wenn eine unverhältnismäßig große Anzahl von Übertragungen mit „continuing involvement“ z.B.<br />

rund um das Ende einer Berichtsperiode auftritt. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den <strong>Konzern</strong>abschluss<br />

der HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong>.<br />

Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen<br />

Das IASB hat nachfolgende für den HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> relevante Standards, Interpretationen<br />

und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren<br />

anzuwenden sind und die vom HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> auch nicht vorzeitig angewandt wurden:<br />

• Amendments to IAS 1 – Presentation of Items of Other Comprehensive Income: Diese Änderung betrifft die<br />

Darstellung des sonstigen Ergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Ergebnisses,<br />

die später in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden („recycling“), sind künftig<br />

separat von den Posten des sonstigen Ergebnisses darzustellen, die niemals reklassifiziert werden. Sofern<br />

die Posten brutto, d.h. ohne Saldierung mit Effekten aus latenten Steuern ausgewiesen werden, sind die latenten<br />

Steuern nunmehr nicht mehr in einer Summe auszuweisen, sondern den beiden Gruppen von Posten<br />

zuzuordnen. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2012<br />

beginnen. Die Änderungen des Standards werden einem dem Standard angepassten Ausweis der entsprechenden<br />

Sachverhalte in den künftigen <strong>Konzern</strong>abschlüssen der HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> zur Folge haben.<br />

• Amendments to IAS 12 – Recovery of underlying assets: Bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien<br />

ist es oftmals schwierig zu beurteilen, ob sich bestehende temporäre steuerliche Differenzen im Rahmen<br />

der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer Veräußerung umkehren. Mit der Änderung des IAS 12 wird<br />

nun klargestellt, dass die Bewertung der latenten Steuern auf Basis der widerlegbaren Vermutung zu erfolgen<br />

hat, dass die Umkehrung durch Veräußerung erfolgt. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in geschäftsjahren,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen<br />

auf den <strong>Konzern</strong>abschluss der HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong>.<br />

• IAS 19 – Employee Benefits (revised 2011): Neben umfangreicheren Angabepflichten zu Leistungen an<br />

Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere folgende Änderungen aus dem überarbeiteten Standard: Derzeit<br />

gibt es ein Wahlrecht, wie unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen, die sogenannten versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste, im Abschluss dargestellt werden können. Diese können<br />

entweder (a) ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung, (b) im sonstigen Ergebnis (OCI) oder<br />

(c) zeitverzögert nach der sogenannten Korridormethode erfasst werden. Mit der Neufassung des IAS 19

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