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Hornbach-Baumarkt-AG Konzern

Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG

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138 ANHANG HORNBACH-BAUMARKT-<strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zur <strong>Konzern</strong>-Bilanz<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt<br />

gesichert.<br />

Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten die Beträge, für die die <strong>Konzern</strong>gesellschaften Steuerschuldner<br />

sind. Als Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sind insbesondere die noch abzuführenden<br />

Beiträge an Sozialversicherungsträger enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen neben<br />

den zuvor genannten Beträgen im Wesentlichen Kautionen und Pfandgelder, noch nicht eingelöste Warengutscheine<br />

sowie Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen.<br />

(26) Forderungen und Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Die Forderungen und Schulden für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende Steuerschulden/-forderungen<br />

sowie Steuern und Steuerrisiken aus früheren Geschäftsjahren. Laufende Ertragsteuerrückstellungen<br />

werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind<br />

hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die<br />

Steuerrückstellungen für laufende Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer (einschließlich<br />

Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer.<br />

Am 13. Dezember 2006 trat das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen<br />

Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ in Kraft. Das Gesetz sieht<br />

unter anderem vor, die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben, die infolge des früher anzuwendenden<br />

Körperschaftsteuerrechts aus der Thesaurierung von Gewinnen entstanden waren, nicht mehr an eine Gewinnausschüttung<br />

zu knüpfen. Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2010 wurden im Geschäftsjahr 2010/2011<br />

zudem Körperschaftsteueransprüche in Höhe von – abgezinst – 3,0 Mio. € aktiviert, die bis dahin als verloren<br />

anzusehen waren. Die Körperschaftsteuerguthaben werden bis zum Jahr 2017 jeweils zum 30. September in<br />

gleichen Jahresbeträgen ausgezahlt. Zum 28. Februar 2013 bestehen im HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong><br />

Körperschaftsteuererstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 8,3 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €), die mit einem<br />

Barwert von 8,1 Mio. € (Vj. 9,7 Mio. €) als langfristige bzw. kurzfristige Steuerforderungen aktiviert sind.<br />

Hinsichtlich der unter dem langfristigen Vermögen und den langfristigen Schulden ausgewiesenen aktiven<br />

und passiven latenten Steuern wird auf die Ausführungen zu Latente Steuern in Anmerkung (15) verwiesen.

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