Hornbach-Baumarkt-AG Konzern
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
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138 ANHANG HORNBACH-BAUMARKT-<strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zur <strong>Konzern</strong>-Bilanz<br />
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt<br />
gesichert.<br />
Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern enthalten die Beträge, für die die <strong>Konzern</strong>gesellschaften Steuerschuldner<br />
sind. Als Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sind insbesondere die noch abzuführenden<br />
Beiträge an Sozialversicherungsträger enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten umfassen neben<br />
den zuvor genannten Beträgen im Wesentlichen Kautionen und Pfandgelder, noch nicht eingelöste Warengutscheine<br />
sowie Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen.<br />
(26) Forderungen und Schulden aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Die Forderungen und Schulden für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende Steuerschulden/-forderungen<br />
sowie Steuern und Steuerrisiken aus früheren Geschäftsjahren. Laufende Ertragsteuerrückstellungen<br />
werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind<br />
hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die<br />
Steuerrückstellungen für laufende Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer (einschließlich<br />
Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer.<br />
Am 13. Dezember 2006 trat das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen<br />
Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ in Kraft. Das Gesetz sieht<br />
unter anderem vor, die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben, die infolge des früher anzuwendenden<br />
Körperschaftsteuerrechts aus der Thesaurierung von Gewinnen entstanden waren, nicht mehr an eine Gewinnausschüttung<br />
zu knüpfen. Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2010 wurden im Geschäftsjahr 2010/2011<br />
zudem Körperschaftsteueransprüche in Höhe von – abgezinst – 3,0 Mio. € aktiviert, die bis dahin als verloren<br />
anzusehen waren. Die Körperschaftsteuerguthaben werden bis zum Jahr 2017 jeweils zum 30. September in<br />
gleichen Jahresbeträgen ausgezahlt. Zum 28. Februar 2013 bestehen im HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong><br />
Körperschaftsteuererstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 8,3 Mio. € (Vj. 10,0 Mio. €), die mit einem<br />
Barwert von 8,1 Mio. € (Vj. 9,7 Mio. €) als langfristige bzw. kurzfristige Steuerforderungen aktiviert sind.<br />
Hinsichtlich der unter dem langfristigen Vermögen und den langfristigen Schulden ausgewiesenen aktiven<br />
und passiven latenten Steuern wird auf die Ausführungen zu Latente Steuern in Anmerkung (15) verwiesen.