Hornbach-Baumarkt-AG Konzern
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
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KONZERNL<strong>AG</strong>EBERICHT Risikobericht 67<br />
aktuelle Risikolage. Neben dieser turnusmäßigen Berichterstattung<br />
ist auch ein Ad-hoc-Meldeverfahren für unerwartet<br />
auftretende Risiken definiert und im Risikomanagementprozess<br />
implementiert.<br />
Das derzeitige Interne Kontrollsystem basiert auf einer konzerneinheitlich<br />
strukturierten Dokumentation der Kontrollen<br />
bei Prozessen und der damit verbundenen Risiken, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die Finanzberichterstattung haben<br />
könnten. Als Basis für das Interne Kontrollsystem stehen die<br />
entsprechenden Arbeitsanweisungen und Handbücher im<br />
Intranet des <strong>Konzern</strong>s zur Verfügung.<br />
Die <strong>Konzern</strong>revision kontrolliert im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />
regelmäßig die Funktionsfähigkeit des bestehenden Risikomanagementsystems.<br />
Der Abschlussprüfer beurteilt im Rahmen<br />
seiner Jahresabschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem<br />
geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand<br />
des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen.<br />
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen<br />
auf den <strong>Konzern</strong>rechnungslegungsprozess (Bericht und<br />
Erläuterungen gemäß § 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB)<br />
Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im<br />
Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung<br />
und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität<br />
des <strong>Konzern</strong>abschlusses entgegenstehen können.<br />
Den identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollschritte<br />
und klare Verantwortlichkeiten zugeordnet. Dies soll eine hinreichende<br />
Sicherheit gewährleisten, so dass trotz der identifizierten<br />
Risiken regelkonforme Abschlüsse für den Gesamtkonzern<br />
und die zu konsolidierenden Tochtergesellschaften<br />
erstellt werden können.<br />
Der HORNBACH-<strong>Baumarkt</strong>-<strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> hatte in den Vorjahren<br />
damit begonnen, das bestehende rechnungslegungsbezogene<br />
Interne Kontrollsystem zu strukturieren und konzernweit einheitlich<br />
in einer Risikomatrix zu dokumentieren.<br />
Im Laufe des Geschäftsjahres 2012/2013 wurde diese Dokumentation<br />
der mit den wesentlichen konzerneinheitlichen<br />
Prozessen einhergehenden Kontrollen kontinuierlich ergänzt.<br />
Der Status quo wurde den ausländischen Tochtergesellschaften<br />
zur Verfügung gestellt, um die Risiko- und Kontrollbeschreibungen<br />
zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.<br />
Wesentliche Elemente des Internen Kontrollsystems sind<br />
neben definierten Kontrollmechanismen, wie z. B. systemtechnischen<br />
und manuellen Abstimmprozessen, die Trennung<br />
von Funktionen sowie das Vorhandensein bzw. die Einhaltung<br />
der Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Im gesamten Rechnungslegungsprozess<br />
wird das Vier-Augen-Prinzip angewandt,<br />
wobei entsprechende Freigabeprozesse durchlaufen werden<br />
müssen. Eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur, die<br />
klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und adäquate<br />
Zugriffsregelungen auf Basis eines konzerneinheitlichen<br />
Berechtigungskonzepts in den abschlussrelevanten Informations-<br />
und Rechnungslegungssystemen dienen der weiteren<br />
Risikosteuerung und Kontrolle. Diese wesentlichen Kontrollen<br />
sind in die rechnungslegungsbezogenen Prozesse integriert.<br />
Die <strong>Konzern</strong>gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse lokal.<br />
Sie sind für die Beachtung lokaler Vorschriften und die Einhaltung<br />
der konzernweit gültigen Richtlinien in Form von<br />
Arbeitsanweisungen und Bilanzierungs- und Organisationshandbüchern<br />
ebenso verantwortlich wie für die korrekte Überleitung<br />
der lokalen Einzelabschlüsse zu den nach konzerneinheitlichen<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
aufgestellten IFRS-Abschlüssen. Insbesondere das Bilanzierungshandbuch<br />
soll durch eindeutige Vorgaben den Ermessensspielraum<br />
der Mitarbeiter bei Ansatz, Bewertung und Ausweis<br />
von Vermögenswerten und Schulden einschränken und somit<br />
das Risiko konzernuneinheitlicher Rechnungslegungspraktiken<br />
verringern. Die für die Bilanzierung und Bewertung der<br />
Sachverhalte Verantwortlichen der einzelnen <strong>Konzern</strong>gesellschaften<br />
bestätigen vierteljährlich im Rahmen einer konzerninternen<br />
Vollständigkeitserklärung die Ordnungsmäßigkeit und<br />
Vollständigkeit des jeweiligen Einzelabschlusses. Auf <strong>Konzern</strong>ebene<br />
werden innerhalb des <strong>Konzern</strong>rechnungswesens und<br />
des <strong>Konzern</strong>controllings die in die Abschlüsse eingegangenen