Download (pdf) - Seltene Landwirtschaftliche Kulturpflanzen
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Untersuchungen zur Fremdbefruchtungsrate in Maiskulturen<br />
unter Berücksichtigung der Umwelten in den Hauptanbaugebieten Österreichs<br />
Diskussion<br />
in Methoden festgelegt, und die Maßnahmen zur Minimierung der Verunreinigung werden im gesamten<br />
Produktionsprozess einerseits von den Erzeugern, andererseits von der AGES überprüft. In Österreich sind die<br />
Höchstwerte für Saatgutverunreinigung in den Saatgutnormen verankert: es gelten 3 % für Einfachhybride und<br />
5 % für Zwei- und Dreiwegehybride. Im Rahmen des jährlich durchgeführten Kontrollanbaus wird der Anteil an<br />
Fremdtypen mit botanisch phänotypischen Methoden in Kontrollparzellen gemessen.<br />
Im GVO Monitoring Programm des Bundesamtes werden routinemäßig seit dem Jahr 2002 GVO Kontrollen<br />
durchgeführt und nur Saatgut, das der Saatgut-Gentechnik-Verordnung entspricht, darf für den österreichischen<br />
Markt verwendet werden. Dadurch wird dem Landwirt garantiert, dass die Verunreinigung durch das<br />
Ausgangssaatgut als Kontaminationsquelle nahezu ausgeschaltet ist.<br />
In der EU gibt es derzeit noch keine verbindlichen Schwellenwerte für zufällige, technisch nicht vermeidbare GVO-<br />
Beimischungen in konventionellem Saatgut. Es gab mehrere Vorschläge und Anläufe, nach Pflanzenarten<br />
differenzierte Saatgutschwellenwerte, etwa 0,5 % für Mais oder 0,3 % für Raps einzuführen. Der Schwellenwert<br />
soll so bemessen werden, dass das mit dem Saatgut erzeugte Ernteprodukt im Regelfall deutlich unter der 0,9 %-<br />
Schwelle für GVO-Beimischungen in Lebens- und Futtermitteln bleibt. Der EU Ausschuss der Regionen (EU<br />
AMTSBLATT, 2007) bekräftigt die Wichtigkeit der Festlegung eines Schwellenwertes für Saatgut und ist der Ansicht,<br />
dass „die Methode der Koexistenz der Systeme bei unreinem Saatgut nicht in Betracht kommen kann.“<br />
Im vorliegenden Versuch wurde Saatgut von beinahe der Hälfte der Felder künstlich beimpft um eine<br />
Saatgutverunreinigung von 0,5 %, den von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwert, zu simulieren.<br />
Bei den sieben Feldern mit Beimpfung (W01, W04, W05, W10, W11, W15, W16) betrug die mittlere<br />
Fremdbefruchtungsrate 4.26 %, bei jenen neun mit keiner Beimpfung betrug sie im Mittel 4.02 %.<br />
Der Einfluss der Beimpfung zeigt sich beim Vergleich der vorhergesagten Fremdbefruchtungsrate, bzw. des<br />
Prognoseintervalls in Tabelle 42.<br />
Tabelle 42: Vergleich Regression beimpfte Felder – nicht beimpfte Felder<br />
Distanz<br />
Mitte/Rand<br />
in m<br />
Regression - alle beimpften Felder Regression - alle nicht beimpften Felder<br />
Vorhergesagte<br />
Fremdbefruchtungsrate<br />
in %<br />
Obergrenze des<br />
Prognoseintervalls<br />
in %<br />
Vorhergesagte<br />
Fremdbefruchtungsrate<br />
in %<br />
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH<br />
www.ages.at<br />
Obergrenze des<br />
Prognoseintervalls<br />
in %<br />
50 3,7 10,9 2,9 9,0<br />
100 3,1 10,6 2,5 8,6<br />
200 2,9 10,5 2,3 8,5<br />
300 2,8 10,4 2,2 8,4<br />
Im Rahmen der statistischen Modellierung ist eine getrennte Betrachtung der Einflussfaktoren in diesem<br />
Zusammenhang nicht zielführend, da der Unterschied, der durch die Beimpfung a priori gegeben ist, a posteriori<br />
durch die unterschiedlichen Distanzen der nächsten Umgebungsfelder und andere Faktoren überdeckt wird. Es<br />
besteht bei der Art der vorliegenden Versuchsanstellung die Schwierigkeit, einen kausalen Zusammenhang<br />
herzustellen.<br />
Bei der bildlichen Darstellung der Flächen zeigte sich die Ausgangsverunreinigung oft in „Hot Spots“ im Bestand,<br />
dem konzentrierten Auftreten von Pflanzen mit 100 %igen Gelbmaisanteil.<br />
Um einen Vergleich mit dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % zu ermöglichen, muss die durch die<br />
Wachsmaismethode erhaltene Fremdbefruchtungsrate auf den der DNA Quantifizierung entsprechenden Wert<br />
umgerechnet werden. Dabei zeigte sich, dass bei keinem der künstlich beimpften Felder die 0,9 % Rate<br />
unterschritten wird, während bei den nicht beimpften Flächen 55 % der Felder einen Wert von kleiner oder gleich<br />
0,9 % aufweisen, das Erntegut somit nicht kennzeichnungspflichtig wäre.<br />
In der Literatur geht man davon aus, dass - um unter dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % zu bleiben<br />
und unter der Annahme einer 0,1 %igen Verunreinigung durch Maschinen und einer feldbedingten Auskreuzung<br />
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