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Oldenburger Jahrbuch des Oldenburger Landesvereins für ...

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72 Karl Sichart<br />

Aus Heimbachs Brief vom 18. Juni 1652 erfahren wir auch, w elcher<br />

Konfession er angehörte43). Man hat bisher angenommen, daß er<br />

als Protestant zum katholischen Glauben übergetreten sei. A ber nichts<br />

berechtigt zu der Annahme, daß er protestantisch war. Die in Frage<br />

kommende Stelle <strong>des</strong> Briefes lautet: „Daß ich hier in die Kirche<br />

gehen soll, das tue ich nicht, ich pflege nach Bremen mit meinem<br />

Diener zu fahren, und gehe da zum hl. Nachtmahl, wenn ich denn<br />

wiederkomme, so sagen sie, ich soll hier gehen, aber ich gebe dar<br />

kein acht auf. was sie reden." Das kann doch nur heißen, daß die<br />

Leute ihn bei seiner Rückkehr vom hl. Abendmahl in Bremen, wo seit<br />

einiger Zeit regelmäßiger katholischer Gottesdienst abgehalten<br />

wurde, aufgefordert haben, es sich bequemer zu machen und in die<br />

Lambertikirche in Oldenburg zu gehen. Als Katholik versäumte Heimbach<br />

während seines Aufenthaltes in Italien auch nicht, den berühmten<br />

Wallfahrtsort Loretto zu besuchen. Wegen seines katholischen<br />

Bekenntnisses gar von einem gespannten Verhältnis zwischen dem<br />

protestantischen Grafen Anton Günther und Heimbach zu sprechen,<br />

entbehrt jeder Grundlage’ *). Falls geltend gemacht würde, daß Anton<br />

Günther nicht Wolfgangs Vater W olf als Frucht- und Kornschreiber<br />

in seinen Dienst genommen hätte, wenn er katholisch gewesen wäre,<br />

so widerspricht eine solche Auffassung der religiösen Toleranz <strong>des</strong><br />

Grafen. Er war kein engherziger Zelot, sondern ließ die Katholiken<br />

seines Lan<strong>des</strong> nach ihrer Fasson selig werden, hatte sogar <strong>für</strong> katholische<br />

Bedürfnisse in der Nachbarschaft eine offene Hand. In dem<br />

noch vorhandenen Memorienbuche <strong>des</strong> damaligen Franziskanerklosters<br />

zu Vechta, das u. a. von den Wohltätern <strong>des</strong> Konvents spricht, heißt<br />

es: Anno Domini 1643 illustrissimus et gratiosissimus dominus Antonius<br />

Güntherus, comes in Oldenburg et Delmenhorst, Dominus in Jever<br />

et Kniphausen etc. donavit residentiae nostrae Vechtensi 20 imperiales,<br />

concessit quoque terminum per omnes ditiones suas, in quo largam iam<br />

10, iam 12, iam plurium imperialium eleemosynam, quoad vixit, lar-<br />

gitus etc. Oretur pro eo.“ Unbegründet ist <strong>des</strong>halb auch, wenn<br />

G. Göttsche einen Religionswechsel Heimbachs annimmt und unentschieden<br />

lassen will*6), ob dieser durch materielle Erwägungen bestimmt<br />

oder in überzeugungsmäßiger Erkenntnis vollzogen wurde.<br />

Der Aufforderung <strong>des</strong> Königs von Dänemark, nach Kopenhagen<br />

*3) Nachrichten f. Stadt u. Land, Old., v. 15. III. 1907.<br />

**) Göttsche, G., a .a .O . S. 17. — Rüthning, G., Oldenburgische<br />

Geschichte, Volksausgabe 1937, S. 320.<br />

*5) W i l l o h , K., Geschichte d. Kath. Pfarreien, II, 269. — G ö t t s c h e ,<br />

G., a. a. 0 . S. 20.

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