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Getränkesteuer: Eine unendliche Geschichte ist aus

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14 Kommunal: Themenangabe<br />

Recht & Verwaltung<br />

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer läuft mit 31. Juli 2008 <strong>aus</strong><br />

Weit reichende Folgen für die<br />

kommunalen Finanzen<br />

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer läuft mit 31. Juli 2008 <strong>aus</strong>. Die<br />

vom Verfassungsgerichtshof gesetzte Fr<strong>ist</strong> zur Berücksichtigung seiner<br />

verfassungsmäßigen Bedenken gegen die im Erbschafts- und Schen-<br />

kungssteuergesetz (ErbStG) geregelten Bemessungsgrundlagen<br />

(„Einheitswerte“) bei unentgeltlichem Erwerb von Grundstücken hat<br />

die Bundesregierung ungenützt verstreichen lassen.<br />

Prof. Dietmar Pilz<br />

Begründet wurde dieses Säumnis<br />

im Wesentlichen wegen dem<br />

veralteten System der Erbschafts-<br />

und Schenkungssteuer,<br />

so eine parlamentarischen Anfragebeantwortung<br />

von Finanzmin<strong>ist</strong>er<br />

Wilhelm Molterer.<br />

Dagegen wurde als Begleitmaßnahme<br />

das Schenkungsmeldegesetz<br />

2008 zur Begutachtung vorgelegt,<br />

das u.a. ein Meldesystem<br />

bei Schenkungsfällen, eine Novelle<br />

des Grunderwerbssteuergesetzes,<br />

eine Änderung des<br />

Einkommensteuergesetzes, die<br />

Einführung eines Stiftungseingangssteuergesetzes<br />

sowie eine<br />

Änderung der Bundesabgabenordnung<br />

und des Finanzstrafgesetzes<br />

beinhaltet.<br />

Anlassfall für die Aufhebung der<br />

Schenkungssteuer (Erkenntnis<br />

vom 18.6.2007, G 23/07) war<br />

der dreifache Einheitswert als<br />

Bemessungsgrundlage. Nach<br />

Ansicht des VfGH liegt die Verfassungswidrigkeit<br />

im p<strong>aus</strong>chalen<br />

Vervielfacher von h<strong>ist</strong>orischen<br />

Einheitswerten (die letzte<br />

Hauptfeststellung erfolgte per<br />

31.12.1972 mit Wirkung vom<br />

1.1.1973), die der Wertentwicklung<br />

von Grundstücken nicht<br />

entsprechen.<br />

Bei der Erbschaftssteuer<br />

(Erkenntnis vom 7.3.2007,<br />

G 54/06) waren die sachlich ungerechtfertigtenunterschiedlichen<br />

Steuerfolgen, die sich zwi-<br />

schen den h<strong>ist</strong>orischen Einheitswerten<br />

und den Verkehrswerten<br />

auftun, Anlassfall für die Aufhebung.<br />

Nunmehr hat der Verfassungsgerichtshof<br />

(VfGH) – in dieser zeitlichen<br />

Nähe doch etwas überraschend<br />

– in einem weiteren Erkenntnis<br />

die Einheitswerte für<br />

die Bemessung der Grundsteuer<br />

als verfassungskonform erkannt<br />

(VfGH: Erkenntnis vom 13.3.<br />

2008, B 1534/07). In die kommunale<br />

Steuerlandschaft kommt<br />

somit einigermaßen Bewegung.<br />

Als Folge des Auslaufens der<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

mit 31.7.2008 wurde<br />

vom Bundesmin<strong>ist</strong>erium für Finanzen<br />

(BMF) eine entsprechende<br />

Begleitmaßnahme in<br />

Form des Schenkungsmeldegesetzes<br />

2008 zur Begutachtung<br />

vorgelegt. Dieses Gesetz enthält<br />

folgende Rechtsnormen:<br />

Schenkungsmeldegesetz<br />

2008<br />

Um ab 1.8.2008 Vermögensverschiebungen<br />

nachvollziehen zu<br />

können, soll eine gesetzliche<br />

Verpflichtung eingeführt werden,<br />

geschenkte Vermögen der<br />

Finanzverwaltung anzuzeigen.<br />

Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht<br />

<strong>ist</strong> das Grundvermögen,<br />

da der unentgeltliche Erwerb<br />

von Liegenschaften nunmehr<br />

der Grunderwerbssteuer<br />

unterliegen soll.<br />

Prof. Dietmar Pilz<br />

<strong>ist</strong> Finanzexperte<br />

des ÖsterreichischenGemeindebundes<br />

Um ab 1.8.2008 Vermögensverschiebungen<br />

nachvollziehen zu können,<br />

soll eine gesetzliche Verpflichtung<br />

eingeführt werden, geschenkte<br />

Vermögen der Finanzverwaltung<br />

anzuzeigen.<br />

Anlassfall für die Aufhebung der Schenkungssteuer<br />

(Erkenntnis vom 18.6.2007, G 23/07)<br />

war der dreifache Einheitswert als<br />

Bemessungsgrundlage.<br />

Ebenfalls nicht meldepflichtig<br />

sollen Schenkungen zwischen<br />

nahen Angehörigen bis zu einer<br />

Wertgrenze von 75.000 Euro<br />

pro Jahr werden.<br />

Mit diesem Meldesystem sollen<br />

Missbrauchsfälle und Umgehungshandlungen<br />

vermieden<br />

werden. (Die näheren Bestimmungen<br />

zur Meldepflicht sollen<br />

in der Bundesabgabenordnung<br />

geregelt werden.)<br />

Geklärt werden muss noch, ob<br />

Anfälle an Körperschaften des<br />

öffentlichen Rechts oder Schenkungen<br />

von Körperschaften öffentlichen<br />

Rechts unter die Meldepflicht<br />

fallen. Beide unterliegen<br />

jedenfalls bis 31.7.2008 we-

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