Getränkesteuer: Eine unendliche Geschichte ist aus
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92<br />
Kommunal: Bauhof<br />
Gefährliche Stoffe am Bauhof<br />
Trenne, was nicht<br />
zusammen gehört ...<br />
Jeder kennt sie, hat davon gehört oder möglicherweise schon mit ei-<br />
nem oder mehreren gefährlichen Stoffen zu tun gehabt. Egal ob im<br />
H<strong>aus</strong>halt oder im Arbeitsalltag, gefährliche Stoffe oder Zubereitungen<br />
sind <strong>aus</strong> dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken.<br />
Ing.Ramona Bauer-Miksch<br />
Doch wann sind diese Stoffe<br />
und Zubereitungen gefährlich,<br />
wie erkennt man die Gefahr und<br />
wie kann man sich davor schützen<br />
sind berechtigte Fragen jedes<br />
Laien.<br />
„Gefährlich“ im Sinne des Chemikaliengesetzes<br />
sind Stoffe<br />
und Zubereitungen, die eine<br />
oder mehrere der nachfolgend<br />
angeführten gefährlichen Eigenschaften<br />
aufweisen (Auszug <strong>aus</strong><br />
den 15 gefährlichen Eigenschaften):<br />
3 explosionsgefährlich (E)<br />
3 brandfördernd (O)<br />
3 hochentzündlich (F+)<br />
3 leicht entzündlich (F)<br />
3 sehr giftig (T+)<br />
3 giftig (T)<br />
3 gesundheitsschädlich (Xn)<br />
3 ätzend (C)<br />
3 reizend (Xi)<br />
Allgemeine Bestimmung<br />
zur Lagerung<br />
Bei der Lagerung von gefährlichen<br />
Arbeitsstoffen und Abfällen<br />
müssen Arbeitgeber dafür<br />
sorgen, dass alle auf Grund der<br />
jeweiligen gefährlichen Eigenschaften<br />
dieser Stoffe gebotenen<br />
Schutzmaßnahmen getroffen<br />
werden und vorhersehbare Gefahren<br />
für die Arbeitnehmer vermieden<br />
werden.<br />
Erforderlichenfalls sind zur<br />
Durchführung von Lagerarbeiten<br />
geeignete Betriebseinrichtungen<br />
und Betriebsmittel, wie<br />
Fördereinrichtungen, Regalbedienungsgeräte,<br />
ortsfeste<br />
Stapel einrichtungen oder Hubstapler,<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
In den Lagerräumen <strong>ist</strong> für <strong>aus</strong>reichende<br />
Be- und Entlüftung zu<br />
sorgen. Verschüttete Arbeitsstoffe<br />
sind mit geeigneten Bindemitteln<br />
(nicht mit Sägespänen) aufzunehmen<br />
und zu entsorgen.<br />
In standfesten Regalen sind flüssige<br />
Arbeitsstoffe in Auffangwannen<br />
aufzubewahren, wobei<br />
die Trennung der Stoffe gemäß<br />
der Tabelle unten rechts erfolgt.<br />
Stoffe bei denen eine gemeinsame<br />
Lagerung verboten <strong>ist</strong>, sind<br />
baulich zu trennen. Arbeitsstoffe<br />
welche Augenverletzungen verursachen<br />
können sollten in den<br />
Regalen im unteren Bereich gelagert<br />
werden.<br />
Für alle gefährlichen Arbeitsstoffe<br />
müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter<br />
vorhanden sein.<br />
Werden Chemikalien in andere<br />
Gebinde umgefüllt, muss die<br />
Kennzeichnung übernommen<br />
werden. Für diese Manipulation<br />
sind entsprechende Hilfsmittel,<br />
wie Fasspumpen etc. zusätzlich<br />
zur persönlichen Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
zu verwenden.<br />
Lagerung von besonderen<br />
Arbeitsstoffen<br />
Bei der Lagerung von gesundheitsgefährdenden,brandgefährlichen<br />
oder explosionsgefährlichen<br />
Arbeitsstoffen müssen<br />
die durch deren Eigenschaften<br />
bedingten Schutzmaßnahmen<br />
getroffen sein. Dies gilt<br />
auch bei der Lagerung von Abfällen,<br />
Rückständen, Putzmaterialien<br />
und dergleichen sowie<br />
Ing.Ramona Bauer-<br />
Miksch <strong>ist</strong> Expertin<br />
des Unfallverhütungsdienstes<br />
der<br />
AUVA-Landesstelle<br />
Wien<br />
von leeren Behältern. Giftige,<br />
gesundheitsschädliche, ätzende,<br />
brandgefährliche oder explosionsgefährliche<br />
Arbeitsstoffe dürfen<br />
über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />
sowie auf oder unter<br />
Stiegen und ähnlichen Verkehrswegen<br />
nicht gelagert werden.<br />
Behälter, die solche Arbeitsstoffe<br />
enthalten, dürfen nicht<br />
aufeinander gestellt werden,<br />
Für die Aufbewahrung von gesundheitsgefährdenden,<br />
brandgefährlichen oder explosionsgefährlichen<br />
Arbeitsstoffen dürfen ...<br />
Gefäße, die ihrer Art nach für die Aufbewahrung<br />
von Lebens- oder Genussmitteln bestimmt<br />
sind, nicht verwendet werden<br />
wenn die Gefahr besteht, dass<br />
diese dadurch beschädigt oder<br />
undicht werden.<br />
Für die Aufbewahrung von gesundheitsgefährdenden,brandgefährlichen<br />
oder explosionsgefährlichen<br />
Arbeitsstoffen dürfen<br />
Trinkgefäße, Getränkeflaschen<br />
und Gefäße, die ihrer Art nach<br />
für die Aufbewahrung von Lebens-<br />
oder Genussmitteln bestimmt<br />
sind, nicht verwendet<br />
werden.<br />
Bei der Lagerung von brandgefährlichen<br />
oder explosionsgefährlichen<br />
Arbeitsstoffen und<br />
Abfällen müssen insbesondere