17.10.2012 Aufrufe

Getränkesteuer: Eine unendliche Geschichte ist aus

Getränkesteuer: Eine unendliche Geschichte ist aus

Getränkesteuer: Eine unendliche Geschichte ist aus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

92<br />

Kommunal: Bauhof<br />

Gefährliche Stoffe am Bauhof<br />

Trenne, was nicht<br />

zusammen gehört ...<br />

Jeder kennt sie, hat davon gehört oder möglicherweise schon mit ei-<br />

nem oder mehreren gefährlichen Stoffen zu tun gehabt. Egal ob im<br />

H<strong>aus</strong>halt oder im Arbeitsalltag, gefährliche Stoffe oder Zubereitungen<br />

sind <strong>aus</strong> dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken.<br />

Ing.Ramona Bauer-Miksch<br />

Doch wann sind diese Stoffe<br />

und Zubereitungen gefährlich,<br />

wie erkennt man die Gefahr und<br />

wie kann man sich davor schützen<br />

sind berechtigte Fragen jedes<br />

Laien.<br />

„Gefährlich“ im Sinne des Chemikaliengesetzes<br />

sind Stoffe<br />

und Zubereitungen, die eine<br />

oder mehrere der nachfolgend<br />

angeführten gefährlichen Eigenschaften<br />

aufweisen (Auszug <strong>aus</strong><br />

den 15 gefährlichen Eigenschaften):<br />

3 explosionsgefährlich (E)<br />

3 brandfördernd (O)<br />

3 hochentzündlich (F+)<br />

3 leicht entzündlich (F)<br />

3 sehr giftig (T+)<br />

3 giftig (T)<br />

3 gesundheitsschädlich (Xn)<br />

3 ätzend (C)<br />

3 reizend (Xi)<br />

Allgemeine Bestimmung<br />

zur Lagerung<br />

Bei der Lagerung von gefährlichen<br />

Arbeitsstoffen und Abfällen<br />

müssen Arbeitgeber dafür<br />

sorgen, dass alle auf Grund der<br />

jeweiligen gefährlichen Eigenschaften<br />

dieser Stoffe gebotenen<br />

Schutzmaßnahmen getroffen<br />

werden und vorhersehbare Gefahren<br />

für die Arbeitnehmer vermieden<br />

werden.<br />

Erforderlichenfalls sind zur<br />

Durchführung von Lagerarbeiten<br />

geeignete Betriebseinrichtungen<br />

und Betriebsmittel, wie<br />

Fördereinrichtungen, Regalbedienungsgeräte,<br />

ortsfeste<br />

Stapel einrichtungen oder Hubstapler,<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

In den Lagerräumen <strong>ist</strong> für <strong>aus</strong>reichende<br />

Be- und Entlüftung zu<br />

sorgen. Verschüttete Arbeitsstoffe<br />

sind mit geeigneten Bindemitteln<br />

(nicht mit Sägespänen) aufzunehmen<br />

und zu entsorgen.<br />

In standfesten Regalen sind flüssige<br />

Arbeitsstoffe in Auffangwannen<br />

aufzubewahren, wobei<br />

die Trennung der Stoffe gemäß<br />

der Tabelle unten rechts erfolgt.<br />

Stoffe bei denen eine gemeinsame<br />

Lagerung verboten <strong>ist</strong>, sind<br />

baulich zu trennen. Arbeitsstoffe<br />

welche Augenverletzungen verursachen<br />

können sollten in den<br />

Regalen im unteren Bereich gelagert<br />

werden.<br />

Für alle gefährlichen Arbeitsstoffe<br />

müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter<br />

vorhanden sein.<br />

Werden Chemikalien in andere<br />

Gebinde umgefüllt, muss die<br />

Kennzeichnung übernommen<br />

werden. Für diese Manipulation<br />

sind entsprechende Hilfsmittel,<br />

wie Fasspumpen etc. zusätzlich<br />

zur persönlichen Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

zu verwenden.<br />

Lagerung von besonderen<br />

Arbeitsstoffen<br />

Bei der Lagerung von gesundheitsgefährdenden,brandgefährlichen<br />

oder explosionsgefährlichen<br />

Arbeitsstoffen müssen<br />

die durch deren Eigenschaften<br />

bedingten Schutzmaßnahmen<br />

getroffen sein. Dies gilt<br />

auch bei der Lagerung von Abfällen,<br />

Rückständen, Putzmaterialien<br />

und dergleichen sowie<br />

Ing.Ramona Bauer-<br />

Miksch <strong>ist</strong> Expertin<br />

des Unfallverhütungsdienstes<br />

der<br />

AUVA-Landesstelle<br />

Wien<br />

von leeren Behältern. Giftige,<br />

gesundheitsschädliche, ätzende,<br />

brandgefährliche oder explosionsgefährliche<br />

Arbeitsstoffe dürfen<br />

über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen<br />

sowie auf oder unter<br />

Stiegen und ähnlichen Verkehrswegen<br />

nicht gelagert werden.<br />

Behälter, die solche Arbeitsstoffe<br />

enthalten, dürfen nicht<br />

aufeinander gestellt werden,<br />

Für die Aufbewahrung von gesundheitsgefährdenden,<br />

brandgefährlichen oder explosionsgefährlichen<br />

Arbeitsstoffen dürfen ...<br />

Gefäße, die ihrer Art nach für die Aufbewahrung<br />

von Lebens- oder Genussmitteln bestimmt<br />

sind, nicht verwendet werden<br />

wenn die Gefahr besteht, dass<br />

diese dadurch beschädigt oder<br />

undicht werden.<br />

Für die Aufbewahrung von gesundheitsgefährdenden,brandgefährlichen<br />

oder explosionsgefährlichen<br />

Arbeitsstoffen dürfen<br />

Trinkgefäße, Getränkeflaschen<br />

und Gefäße, die ihrer Art nach<br />

für die Aufbewahrung von Lebens-<br />

oder Genussmitteln bestimmt<br />

sind, nicht verwendet<br />

werden.<br />

Bei der Lagerung von brandgefährlichen<br />

oder explosionsgefährlichen<br />

Arbeitsstoffen und<br />

Abfällen müssen insbesondere

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!