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Betriebstechnik I BET I

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Betriebswirtschaftslehre<br />

Bei Kapitalgesellschaften (z.B. bei einer GmbH) muss kein Unternehmerlohn kalkuliert<br />

werden, da die Entgelte für die mitarbeitenden Gesellschafter in der Buchhaltung als Aufwand<br />

aufscheinen.<br />

7.3.2 Kalkulatorischen Wagnisse<br />

Die wirtschaftliche Tätigkeit ist mit einem Risiko (= Gefahr des Misslingens einer wirtschaftlichen<br />

Tätigkeit) verbunden. Die Risiken sind nur begrenzt messbar, daher soll der<br />

Preis einen Teil des Risikos abdecken (Risiko in den Kosten unterbringen).<br />

Sie können als eine Art betriebsinterner Versicherung aufgefasst werden.<br />

Versicherte Wagnisse gehen mit der gezahlten Versicherungsprämie in die Kosten ein.<br />

Für nicht versicherte Risiken werden Wagniszuschläge gebildet. Diese Zuschläge werden<br />

auf Grund der Erfahrung und mit Hilfe der Daten aus der Buchhaltung als Durchschnittssätze<br />

festgelegt.<br />

Beispiele für kalkulatorische Wagnisse:<br />

• Beständewagnis für Schwund, Qualitätsminderung usw.<br />

• Gewährleistungswagnis für kostenlose Reparaturen während der Garantiezeit<br />

• Dubiosenwagnis für den Ausfall von Forderungen<br />

• u.a. Wagnisse je nach Betrieb<br />

7.3.3 Kalkulatorischen Zinsen<br />

Das betriebliche Vermögen wurde mit Eigen- und Fremdkapital finanziert. Für das Fremdkapital<br />

müssen Zinsen bezahlt werden. In der Buchhaltung darf sich ein Unternehmer<br />

selbst für sein Eigenkapital keine Zinsen verrechnen.<br />

In der Kostenrechnung führt aber die Frage: „Welche Erträge könnte ich durch andere Anlageformen<br />

erzielen?“ zur Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen.<br />

Somit sind für das Eigenkapital ebenfalls Zinsen in der Kostenrechnung aufzunehmen.<br />

Für die Zinsenberechnung wird der Wert des betriebsnotwendigen (zinsenberechtigten)<br />

Kapitals errechnet und mit einem marktüblichen Zinssatz für Wertpapiere multipliziert.<br />

Vermögensgegenstände, die anderweitig Zinsen erbringen z.B. Wertpapiere, Beteiligungen,<br />

usw. müssen aus dem betrieblichen Vermögen ausgeschieden werden. Ebenso Kundenforderungen,<br />

wenn ein Skonto mit einkalkuliert wurde.<br />

Das im Betrieb eingesetzte Eigenkapital wird in der Bilanz ausgewiesen. Es ergibt sich aus<br />

der Bilanzgleichung:<br />

Summe des Vermögens<br />

- Summe des Fremdkapitals<br />

= E i g e n k a p i t a l<br />

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