Betriebstechnik I BET I
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Betriebswirtschaftslehre<br />
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. bei einer GmbH) muss kein Unternehmerlohn kalkuliert<br />
werden, da die Entgelte für die mitarbeitenden Gesellschafter in der Buchhaltung als Aufwand<br />
aufscheinen.<br />
7.3.2 Kalkulatorischen Wagnisse<br />
Die wirtschaftliche Tätigkeit ist mit einem Risiko (= Gefahr des Misslingens einer wirtschaftlichen<br />
Tätigkeit) verbunden. Die Risiken sind nur begrenzt messbar, daher soll der<br />
Preis einen Teil des Risikos abdecken (Risiko in den Kosten unterbringen).<br />
Sie können als eine Art betriebsinterner Versicherung aufgefasst werden.<br />
Versicherte Wagnisse gehen mit der gezahlten Versicherungsprämie in die Kosten ein.<br />
Für nicht versicherte Risiken werden Wagniszuschläge gebildet. Diese Zuschläge werden<br />
auf Grund der Erfahrung und mit Hilfe der Daten aus der Buchhaltung als Durchschnittssätze<br />
festgelegt.<br />
Beispiele für kalkulatorische Wagnisse:<br />
• Beständewagnis für Schwund, Qualitätsminderung usw.<br />
• Gewährleistungswagnis für kostenlose Reparaturen während der Garantiezeit<br />
• Dubiosenwagnis für den Ausfall von Forderungen<br />
• u.a. Wagnisse je nach Betrieb<br />
7.3.3 Kalkulatorischen Zinsen<br />
Das betriebliche Vermögen wurde mit Eigen- und Fremdkapital finanziert. Für das Fremdkapital<br />
müssen Zinsen bezahlt werden. In der Buchhaltung darf sich ein Unternehmer<br />
selbst für sein Eigenkapital keine Zinsen verrechnen.<br />
In der Kostenrechnung führt aber die Frage: „Welche Erträge könnte ich durch andere Anlageformen<br />
erzielen?“ zur Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen.<br />
Somit sind für das Eigenkapital ebenfalls Zinsen in der Kostenrechnung aufzunehmen.<br />
Für die Zinsenberechnung wird der Wert des betriebsnotwendigen (zinsenberechtigten)<br />
Kapitals errechnet und mit einem marktüblichen Zinssatz für Wertpapiere multipliziert.<br />
Vermögensgegenstände, die anderweitig Zinsen erbringen z.B. Wertpapiere, Beteiligungen,<br />
usw. müssen aus dem betrieblichen Vermögen ausgeschieden werden. Ebenso Kundenforderungen,<br />
wenn ein Skonto mit einkalkuliert wurde.<br />
Das im Betrieb eingesetzte Eigenkapital wird in der Bilanz ausgewiesen. Es ergibt sich aus<br />
der Bilanzgleichung:<br />
Summe des Vermögens<br />
- Summe des Fremdkapitals<br />
= E i g e n k a p i t a l<br />
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