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Betriebstechnik I BET I

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Betriebswirtschaftslehre<br />

Die Ursache für eine Abschreibung liegt<br />

• im Verbrauch (z.B. natürlicher Verschleiß, Katastrophen, Substanzverringerung)<br />

• in der wirtschaftlichen Entwertung (technischer Fortschritt, Fehlinvestition,<br />

Sinken des Wiederbeschaffungspreises, usw.)<br />

• im Zeitablauf (vorzeitiges Ende eines Miet- oder Pachtvertrages, Ablauf<br />

von<br />

Schutzrechten, Konzessionen, usw.)<br />

Die Abschreibung erfüllt folgende Funktionen:<br />

• Aufwandsverteilungsfunktion, d.h., der Gesamtaufwand, der zur Beschaffung<br />

des Gutes erforderlich war, wird auf die voraussichtliche<br />

Dauer der Nutzung verteilt und vom jährlichen Ertrag als Aufwand abgezogen<br />

• Bewertungsfunktion, d.h., der tatsächliche Wert (Zeitwert) eines Gutes<br />

ergibt sich aus dem Neuwert minus der bisherigen Abschreibung<br />

• Finanzierungsfunktion, d.h., durch die Abschreibung wird Kapital für<br />

eine neuerliche Investition bereitgestellt. Es fließt die Abschreibung<br />

über den Preis als liquides Mittel in den Betrieb zurück.<br />

Diese liquiden Mittel stehen für weitere Investitionen zur Verfügung.<br />

In der Buchhaltung wird die Abschreibung aus den Anschaffungswerten, umgelegt auf die<br />

(vorgegebene) Nutzungsdauer, berechnet. In der Kostenrechnung ist es aber notwendig,<br />

den tatsächlichen Wertverlust zu ermitteln, deshalb wird<br />

• nicht mit Anschaffungswerten,<br />

• sondern mit Wiederbeschaffungswerten gerechnet<br />

Beispiel zu kalkulatorischer Abschreibung:<br />

Eine Firma kauft ein Firmenauto (PKW) um € 30.000,00 und fährt im Jahr ca. 40.000 km.<br />

In der Buchhaltung wird die AfA nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelt:<br />

Nutzungsdauer 8 Jahre, d.h. jährliche AfA 30.000 / 8 = 3.750,00.<br />

In der Kostenrechnung wird davon ausgegangen, dass z.B. das Auto nach 5 Jahren wieder<br />

abgestoßen werden muss und man dabei noch einen Preis von € 1.000,00 erzielt.<br />

Die AfA berechnet sich daher:<br />

Anschaffungspreis – Verkaufspreis = 30.000 – 1.000 = 29.000<br />

→ auf die Nutzungsdauer von 5 Jahren aufgeteilt ergibt sich: 29.000 / 5 = 5.800<br />

Dieser Betrag von € 5.800,00 wird daher als jährliche kalkulatorische AfA in der Kostenrechnung<br />

eingesetzt.<br />

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