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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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ekten Projektförderung besteht darin, Forschungseinrichtungen und Unternehmen – insbe-<br />

sondere kleine und mittlere – bei der F+E-Tätigkeit zu unterstützen. Die Förderung richtet<br />

sich dabei nicht auf ein bestimmtes Themenfeld, sondern wird für ein technologisches Vorha-<br />

ben, unabhängig vom Technologiefeld, gewährt. Sie zielt z.B. auf die Entwicklung und Stär-<br />

kung einer Forschungsinfrastruktur und -kooperation, innovative Netzwerke und Personalaus-<br />

tausch zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Neben Einzelprojekten sieht<br />

die Projektförderung auch Verbundprojekte mit mehreren gleichrangigen Partnern vor. Die<br />

Projektförderung in der Ressortforschung ist dagegen primär anwendungsorientiert und richtet<br />

sich auf die Beantwortung aktueller, für das Ressort wesentlicher wissenschaftlicher Fragen.<br />

Die Projektförderung des Bundes erfolgt innerhalb rechtlicher und politischer Rahmenbedin-<br />

gungen, die auf europäischer und nationaler Ebene definiert werden. Die nationalen Rahmen-<br />

bedingungen ergeben sich insbesondere aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem<br />

Bundeshaushaltsgesetz (BHG). 32 Diese Fördervorhaben werden überwiegend von Projektträ-<br />

gern wissenschaftlich-technisch und administrativ betreut und wurden aus diesem Grunde für<br />

die vorliegende Abschlussarbeit herangezogen. Die institutionelle Förderung bezieht sich<br />

nicht auf einzelne Forschungsvorhaben, sondern jeweils auf den gesamten Betrieb und die<br />

Investitionen von Forschungseinrichtungen, die über einen längeren Zeitraum vom Bund oder<br />

gemeinsam mit den Ländern gefördert werden. Ziel ist es, die Kompetenz und die strategische<br />

Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft zu sichern. Wichtige Beispiele hierfür sind<br />

die Zuwendungen, die von Bund und Ländern im Rahmen der gemeinsamen Forschungsför-<br />

derung nach Art. 91b GG geleistet werden. Die Ressortforschung ist Bestandteil der Bundes-<br />

verwaltung, sie ist somit dem Geschäftsbereich eines bestimmten Bundesministeriums zuge-<br />

ordnet und wird durch ihn finanziert. Diese Einrichtungen führen Forschungsarbeiten selbst<br />

durch bzw. vergeben Forschungsaufträge, die als Auftragsforschung bezeichnet werden.<br />

2.1 Akteure der deutschen Wissenschaftspolitik<br />

Die staatliche Forschungsförderung ist in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur ar-<br />

beitsteilig zwischen Bund und Ländern organisiert. 33 Hierbei gilt es zwischen der institutio-<br />

nellen oder Grundmittelfinanzierung und der Projektförderung zu unterscheiden, um die es im<br />

Folgenden gehen wird. Seit den 1990er Jahren hat die Projektförderung und damit die Förde-<br />

31 Vgl. Abbildung 6 „Förderinstrumente der F+E-Politik in Deutschland“ im Anhang, S. 101.<br />

32 Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 19.8.1969, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bho/gesamt.<br />

pdf; Bundeshaushaltsgesetz (BHG) vom 04.04.1986, http://www.bmf.gv.at/Budget/AllgemeineInformation_<br />

11537/BundeshaushaltsgesetzBHG/Bundeshaushaltsgesetz_Prozent28BHGProzent29.pdf, 05.12.2011.<br />

33 Hinze 2010, S. 162ff.<br />

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