View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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ekten Projektförderung besteht darin, Forschungseinrichtungen und Unternehmen – insbe-<br />
sondere kleine und mittlere – bei der F+E-Tätigkeit zu unterstützen. Die Förderung richtet<br />
sich dabei nicht auf ein bestimmtes Themenfeld, sondern wird für ein technologisches Vorha-<br />
ben, unabhängig vom Technologiefeld, gewährt. Sie zielt z.B. auf die Entwicklung und Stär-<br />
kung einer Forschungsinfrastruktur und -kooperation, innovative Netzwerke und Personalaus-<br />
tausch zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Neben Einzelprojekten sieht<br />
die Projektförderung auch Verbundprojekte mit mehreren gleichrangigen Partnern vor. Die<br />
Projektförderung in der Ressortforschung ist dagegen primär anwendungsorientiert und richtet<br />
sich auf die Beantwortung aktueller, für das Ressort wesentlicher wissenschaftlicher Fragen.<br />
Die Projektförderung des Bundes erfolgt innerhalb rechtlicher und politischer Rahmenbedin-<br />
gungen, die auf europäischer und nationaler Ebene definiert werden. Die nationalen Rahmen-<br />
bedingungen ergeben sich insbesondere aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem<br />
Bundeshaushaltsgesetz (BHG). 32 Diese Fördervorhaben werden überwiegend von Projektträ-<br />
gern wissenschaftlich-technisch und administrativ betreut und wurden aus diesem Grunde für<br />
die vorliegende Abschlussarbeit herangezogen. Die institutionelle Förderung bezieht sich<br />
nicht auf einzelne Forschungsvorhaben, sondern jeweils auf den gesamten Betrieb und die<br />
Investitionen von Forschungseinrichtungen, die über einen längeren Zeitraum vom Bund oder<br />
gemeinsam mit den Ländern gefördert werden. Ziel ist es, die Kompetenz und die strategische<br />
Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft zu sichern. Wichtige Beispiele hierfür sind<br />
die Zuwendungen, die von Bund und Ländern im Rahmen der gemeinsamen Forschungsför-<br />
derung nach Art. 91b GG geleistet werden. Die Ressortforschung ist Bestandteil der Bundes-<br />
verwaltung, sie ist somit dem Geschäftsbereich eines bestimmten Bundesministeriums zuge-<br />
ordnet und wird durch ihn finanziert. Diese Einrichtungen führen Forschungsarbeiten selbst<br />
durch bzw. vergeben Forschungsaufträge, die als Auftragsforschung bezeichnet werden.<br />
2.1 Akteure der deutschen Wissenschaftspolitik<br />
Die staatliche Forschungsförderung ist in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur ar-<br />
beitsteilig zwischen Bund und Ländern organisiert. 33 Hierbei gilt es zwischen der institutio-<br />
nellen oder Grundmittelfinanzierung und der Projektförderung zu unterscheiden, um die es im<br />
Folgenden gehen wird. Seit den 1990er Jahren hat die Projektförderung und damit die Förde-<br />
31 Vgl. Abbildung 6 „Förderinstrumente der F+E-Politik in Deutschland“ im Anhang, S. 101.<br />
32 Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 19.8.1969, http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bho/gesamt.<br />
pdf; Bundeshaushaltsgesetz (BHG) vom 04.04.1986, http://www.bmf.gv.at/Budget/AllgemeineInformation_<br />
11537/BundeshaushaltsgesetzBHG/Bundeshaushaltsgesetz_Prozent28BHGProzent29.pdf, 05.12.2011.<br />
33 Hinze 2010, S. 162ff.<br />
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