View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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der Programmplanung und der Entgegennahme der Förderanträge der Antragsteller und An-<br />
bieter durch Beratung. 166 Förderentscheidungen wurden hierbei durch Empfehlungen zu An-<br />
trägen und Angeboten getroffen und durch Bescheide mitgeteilt. 167 Im weiteren Verlauf über-<br />
nahm der Projektträger die Planung und Koordination der Projekte zusammen mit den betei-<br />
ligten Arbeitsgruppen oder Institutionen. 168 Hierzu konnte auf die Hilfe von Sachverständi-<br />
gen, insbesondere als Berater, Gutachter und Projektbegleiter, zurückgegriffen werden. Der<br />
PT übernahm die Verwaltung der Mittel und erstattete dem BMBF Bericht. Im Anschluss war<br />
er an der Auswertung der Ergebnisse, an deren Umsetzung und an der Publikation beteiligt.<br />
Die Förderungsinstitutionen griffen hierbei, wie etwa der <strong>Jülich</strong>er PT zeigt, auf die vorhande-<br />
ne wissenschaftliche Infrastruktur innerhalb einer Großforschungseinrichtung der Helmholtz-<br />
Gemeinschaft zurück. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher<br />
Spezialbibliotheken und Dokumentationszentren oder die Verbreitung von wissenschaftlichen<br />
Informationen. Der PT handelte bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben im<br />
Namen und auf Rechnung des BMBF. Dies beinhaltete die Verpflichtung, die einschlägigen<br />
Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzuwenden. Der PT übernahm die Verpflichtung, er-<br />
worbene Kenntnisse und Erfahrungen vertraulich zu behandeln, um die Wettbewerbsneutrali-<br />
tät zu gewährleisten. Verbundprojekte galten als eine häufig geförderte Form. Als Verbund-<br />
partner bezeichnet man mehrere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens<br />
eine Forschungseinrichtung. 169 Dem PT kam hierbei die Aufgabe zu, verschiedene Partner<br />
zusammenzubringen und zu Kooperationen anzuregen, die weit über das geförderte Projekt<br />
hinausgingen. Auch hier galt es jedoch die Wettbewerbsneutralität zu wahren und sich bei-<br />
spielsweise auf die Vermittlung von Kontakten zu beschränken. Das BMBF übernahm die<br />
Aufstellung, Anpassung und Fortschreibung von Förderprogrammen, Förderkonzepten oder<br />
Förderschwerpunkten. Hoheitliche Ordnungsaufgaben beinhalten in diesem Zusammenhang<br />
drei Funktionen: erstens eine Normierung vorzunehmen, d.h. Randbedingungen, Vorschriften<br />
und Grenzwerte festzulegen, zweitens die Überwachung und Prüfung zu gewährleisten, was<br />
die Einhaltung von Vorschriften sowie Qualitäts- und Sicherheitskontrollen beinhaltet, und<br />
drittens die Zulassungen und Entscheidungen vorzunehmen, was die Zertifikation und Rege-<br />
lung etwaiger Konflikte mit einschließt. 170 Dieser Ordnungsverwaltung steht die Leistungs-<br />
verwaltung des Staates gegenüber, die die Bereiche Förderung und Vorsorge umfasst und<br />
166<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung (o.J.), http://194.245.126.39/doc/BMBF_1_968.pdf,<br />
07.11.2011.<br />
167<br />
Vgl. Abbildung 16 „Ablaufschema der Antragstellung“ im Anhang, S. 108.<br />
168<br />
Vgl. Abbildung 17 „Beratung von Antragstellern“ im Anhang, S. 109.<br />
169<br />
Vgl. VS, 1989.11.27, Mappe: Neue Länder- Einführung für neue PT-Mitarbeiter.<br />
170 Lundgreen 1986, S. 193.<br />
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