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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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der Programmplanung und der Entgegennahme der Förderanträge der Antragsteller und An-<br />

bieter durch Beratung. 166 Förderentscheidungen wurden hierbei durch Empfehlungen zu An-<br />

trägen und Angeboten getroffen und durch Bescheide mitgeteilt. 167 Im weiteren Verlauf über-<br />

nahm der Projektträger die Planung und Koordination der Projekte zusammen mit den betei-<br />

ligten Arbeitsgruppen oder Institutionen. 168 Hierzu konnte auf die Hilfe von Sachverständi-<br />

gen, insbesondere als Berater, Gutachter und Projektbegleiter, zurückgegriffen werden. Der<br />

PT übernahm die Verwaltung der Mittel und erstattete dem BMBF Bericht. Im Anschluss war<br />

er an der Auswertung der Ergebnisse, an deren Umsetzung und an der Publikation beteiligt.<br />

Die Förderungsinstitutionen griffen hierbei, wie etwa der <strong>Jülich</strong>er PT zeigt, auf die vorhande-<br />

ne wissenschaftliche Infrastruktur innerhalb einer Großforschungseinrichtung der Helmholtz-<br />

Gemeinschaft zurück. Ein Beispiel hierfür ist die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher<br />

Spezialbibliotheken und Dokumentationszentren oder die Verbreitung von wissenschaftlichen<br />

Informationen. Der PT handelte bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben im<br />

Namen und auf Rechnung des BMBF. Dies beinhaltete die Verpflichtung, die einschlägigen<br />

Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzuwenden. Der PT übernahm die Verpflichtung, er-<br />

worbene Kenntnisse und Erfahrungen vertraulich zu behandeln, um die Wettbewerbsneutrali-<br />

tät zu gewährleisten. Verbundprojekte galten als eine häufig geförderte Form. Als Verbund-<br />

partner bezeichnet man mehrere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens<br />

eine Forschungseinrichtung. 169 Dem PT kam hierbei die Aufgabe zu, verschiedene Partner<br />

zusammenzubringen und zu Kooperationen anzuregen, die weit über das geförderte Projekt<br />

hinausgingen. Auch hier galt es jedoch die Wettbewerbsneutralität zu wahren und sich bei-<br />

spielsweise auf die Vermittlung von Kontakten zu beschränken. Das BMBF übernahm die<br />

Aufstellung, Anpassung und Fortschreibung von Förderprogrammen, Förderkonzepten oder<br />

Förderschwerpunkten. Hoheitliche Ordnungsaufgaben beinhalten in diesem Zusammenhang<br />

drei Funktionen: erstens eine Normierung vorzunehmen, d.h. Randbedingungen, Vorschriften<br />

und Grenzwerte festzulegen, zweitens die Überwachung und Prüfung zu gewährleisten, was<br />

die Einhaltung von Vorschriften sowie Qualitäts- und Sicherheitskontrollen beinhaltet, und<br />

drittens die Zulassungen und Entscheidungen vorzunehmen, was die Zertifikation und Rege-<br />

lung etwaiger Konflikte mit einschließt. 170 Dieser Ordnungsverwaltung steht die Leistungs-<br />

verwaltung des Staates gegenüber, die die Bereiche Förderung und Vorsorge umfasst und<br />

166<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung (o.J.), http://194.245.126.39/doc/BMBF_1_968.pdf,<br />

07.11.2011.<br />

167<br />

Vgl. Abbildung 16 „Ablaufschema der Antragstellung“ im Anhang, S. 108.<br />

168<br />

Vgl. Abbildung 17 „Beratung von Antragstellern“ im Anhang, S. 109.<br />

169<br />

Vgl. VS, 1989.11.27, Mappe: Neue Länder- Einführung für neue PT-Mitarbeiter.<br />

170 Lundgreen 1986, S. 193.<br />

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