View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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den. 154 Des Weiteren wurde die Frage gestellt, welche Maßnahmen ergriffen worden sind, um<br />
die Neutralität der PT zu wahren, Interessenkollisionen und Wettbewerbsverzerrungen durch<br />
Beteiligung von PT an Förderungsmaßnahmen des Bundesforschungsministeriums im betreu-<br />
ten Bereich zu vermeiden, und was angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofs, die beim<br />
Bundesforschungsministerium verbleibende Förderungsentscheidung besitze lediglich For-<br />
malcharakter, unternommen werde. Ebenso wurde danach gefragt, wie der Bundesfor-<br />
schungsminister die Kritik des Bundesrechnungshofs an der verfassungsrechtlichen Zulässig-<br />
keit der Einschaltung privater Projektträger und an der Zweckmäßigkeit des gegenwärtigen<br />
Verfahrens der Forschungsverwaltung durch PT auch unter dem Aspekt der Verwaltungskos-<br />
ten beurteilte. Ferner wurde der Minister um Stellungsnahme gebeten, wie er sich zu dem<br />
Vorschlag des Bundesrechnungshofs stelle, eine Bundesoberbehörde mit der Forschungsver-<br />
waltung zu beauftragen. Zuletzt wurde erörtert, ob der Bundesfinanzminister und der Deut-<br />
sche Bundestag über entsprechende Bewilligungen von Haushaltsmitteln bei der Festlegung<br />
der Personalstellen und Ausgaben der PT beteiligt würden und aus welchen Gründen dies<br />
geschehe. Den Fragen wurde entgegnet, dass die bisherigen Erfahrungen mit der Projektträ-<br />
gerschaft noch kein abschließendes Urteil erlaubten. Zweifel an der Verfassungs- bzw. Ge-<br />
setzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Steuerbarkeit der PT würden nicht bestehen. Bisherige<br />
Erfahrungen hätten bestätigt, dass die Projektträgerschaft als Instrument der Forschungsförde-<br />
rung trotz erklärbarer Anlaufschwierigkeiten in der Aufbauphase die an ihren Einsatz ge-<br />
knüpften Erwartungen erfüllt hätten. Die PT seien von ihrer Konzeption und Aufgabenstel-<br />
lung her ein wesentlicher Baustein des Förderungssystems geworden, ohne den die wachsen-<br />
den qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Forschungspolitik nicht zu bewälti-<br />
gen gewesen wären. 155 Durch die Vereinbarungen zwischen BMFT und den PT sowie durch<br />
Richtlinien und besondere Weisungen sei sichergestellt, dass die Förderungsentscheidung<br />
beim BMFT verbleibe. Das Bundesministerium der Justiz kam am 2. November 1976 zu dem<br />
Schluss, dass die Einschaltung von Projektträgern zur Abwicklung von Förderaktivitäten, die<br />
als „Privatisierung“ der Erfüllung von Bundesaufgaben bezeichnet wird, den verfassungs-<br />
rechtlichen Normen entspreche. 156<br />
154 Bundesdrucksache (BTDrs) 8/2249: Fragen zur Fragestunde der Sitzungen des Deutschen Bundestages vom<br />
3.11.1978, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/08/022/0802249.pdf, 13.12.2011.<br />
155 Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 08/114 09.11.1978, http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/08/08114.pdf#P.<br />
8981, 13.12.2011.<br />
156 Ebenda.<br />
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