View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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er Schritt im Prozess der institutionellen Ausdifferenzierung bekam der Bund durch eine<br />
Grundgesetzänderung im Jahr 1969 neue Kompetenzen in der Bildungsplanung und der For-<br />
schungsförderung. Das Ministerium erhielt daher bis zum Jahr 1994 den neuen Namen Bun-<br />
desministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW). 1972 wurde es aufgetrennt, das<br />
Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) entstand als Neugründung. 132<br />
1964 wurden mehrere mit Wissenschaftsförderung befasste Referate aus dem Innenministeri-<br />
um ausgegliedert und dem Forschungsministerium zugeordnet. Die Abteilung „Allgemeine<br />
Wissenschaftsförderung“ bestand zunächst aus fünf Referaten, die formal für die institutionel-<br />
le Mitfinanzierung von DFG und MPG zuständig waren. 133 Im selben Jahr konnte nach sechs-<br />
jähriger Vorbereitungszeit ein Bund-Länder-Abkommen zur „Förderung von Wissenschaft<br />
und Forschung“ verabschiedet werden. Die 1966 eingesetzte Troeger-Kommission entwickel-<br />
te Vorschläge, die schließlich zur Finanzverfassungsreform von 1969 führten und die Bun-<br />
deskompetenz stärkten. 134 Dies war unter anderem deshalb notwendig geworden, weil die<br />
Länder den massiven und raschen Hochschulneubau nur mit Bundeshilfe finanzieren konnten.<br />
In der Folge entstand ein Dickicht von Vereinbarungen, Kooperationsformen und Finanzie-<br />
rungsmodalitäten, die schließlich in den Verfassungszusätzen Artikel 91a und 91b GG und<br />
der Einrichtung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförde-<br />
rung (BLK) aufgefangen wurden. Die Förderungs- bzw. Verwaltungskompetenz wurde inso-<br />
fern erweitert, als der Bund unter Beteiligung des Sitzlandes u.a. die naturwissenschaftliche<br />
Großforschung außerhalb der Hochschulen, insbesondere im Bereich der Kern-, Flug- und<br />
Weltraumforschung, finanzieren durfte. 135 Zusammenfassend ging es dem Bund nach 1949<br />
um das Eindringen in die von den Ländern hierarchisch beanspruchte Domäne Forschungs-<br />
förderung, um sich eine eigene Kompetenz zu sichern. Ab etwa 1953 begann die Bundesre-<br />
Alliierten Hohen Kommission. Der Bundesrepublik wurde Souveränität zugesprochen, den Westmächten<br />
wurden bis zur Notstandsgesetzgebung weiterhin Besatzungsvorbehalte eingeräumt und die Unterzeichner<br />
auf die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit und den Abschluss eines Friedensvertrages verpflichtet.<br />
Aufgrund des Verliererstatus konnte sich in Deutschland nach 1945 kein militärisch-wissenschaftlicher<br />
Komplex von Bedeutung entwickeln. Die Alliierten versuchten die Wissenschaftslandschaft auf Grundlagenforschung<br />
auszurichten und technologische Anwendungen radikal einzuschränken. In der Nuklearforschung<br />
war Deutschland demnach stark rückständig. Ab 1955 begann man sich auf die zivile Atomforschung zu konzentrieren,<br />
ein Bereich, in den bis Ende der 1960er Jahre die meisten Forschungsmittel flossen.<br />
132<br />
Weingart 2006.<br />
133<br />
Stucke 1993, S. 77.<br />
134<br />
Finanzreform – Gefährliches Geld, in: DER SPIEGEL 37 (1967), S. 26-28, http://wissen.spiegel.de/wissen/<br />
image/show.html?did=46369427&aref=image036/2006/03/21/PPM-SP196703700260026.pdf&thumb=false,<br />
09.02.2012. Die nach ihrem Vorsitzenden, Bundesbank-Vizepräsident Dr. Heinrich Troeger, benannte Kommission<br />
von Finanz- und Wirtschaftsexperten war eingesetzt worden, da – so verstanden die Gutachter ihre<br />
Auftraggeber – „das ungeordnete Nebeneinander öffentlicher Aufgabenerfüllung (…) das Gefüge der bundesstaatlichen<br />
Ordnung gefährdet“.<br />
135<br />
Meusel 2006, S. 145.<br />
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