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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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er Schritt im Prozess der institutionellen Ausdifferenzierung bekam der Bund durch eine<br />

Grundgesetzänderung im Jahr 1969 neue Kompetenzen in der Bildungsplanung und der For-<br />

schungsförderung. Das Ministerium erhielt daher bis zum Jahr 1994 den neuen Namen Bun-<br />

desministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW). 1972 wurde es aufgetrennt, das<br />

Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) entstand als Neugründung. 132<br />

1964 wurden mehrere mit Wissenschaftsförderung befasste Referate aus dem Innenministeri-<br />

um ausgegliedert und dem Forschungsministerium zugeordnet. Die Abteilung „Allgemeine<br />

Wissenschaftsförderung“ bestand zunächst aus fünf Referaten, die formal für die institutionel-<br />

le Mitfinanzierung von DFG und MPG zuständig waren. 133 Im selben Jahr konnte nach sechs-<br />

jähriger Vorbereitungszeit ein Bund-Länder-Abkommen zur „Förderung von Wissenschaft<br />

und Forschung“ verabschiedet werden. Die 1966 eingesetzte Troeger-Kommission entwickel-<br />

te Vorschläge, die schließlich zur Finanzverfassungsreform von 1969 führten und die Bun-<br />

deskompetenz stärkten. 134 Dies war unter anderem deshalb notwendig geworden, weil die<br />

Länder den massiven und raschen Hochschulneubau nur mit Bundeshilfe finanzieren konnten.<br />

In der Folge entstand ein Dickicht von Vereinbarungen, Kooperationsformen und Finanzie-<br />

rungsmodalitäten, die schließlich in den Verfassungszusätzen Artikel 91a und 91b GG und<br />

der Einrichtung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförde-<br />

rung (BLK) aufgefangen wurden. Die Förderungs- bzw. Verwaltungskompetenz wurde inso-<br />

fern erweitert, als der Bund unter Beteiligung des Sitzlandes u.a. die naturwissenschaftliche<br />

Großforschung außerhalb der Hochschulen, insbesondere im Bereich der Kern-, Flug- und<br />

Weltraumforschung, finanzieren durfte. 135 Zusammenfassend ging es dem Bund nach 1949<br />

um das Eindringen in die von den Ländern hierarchisch beanspruchte Domäne Forschungs-<br />

förderung, um sich eine eigene Kompetenz zu sichern. Ab etwa 1953 begann die Bundesre-<br />

Alliierten Hohen Kommission. Der Bundesrepublik wurde Souveränität zugesprochen, den Westmächten<br />

wurden bis zur Notstandsgesetzgebung weiterhin Besatzungsvorbehalte eingeräumt und die Unterzeichner<br />

auf die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit und den Abschluss eines Friedensvertrages verpflichtet.<br />

Aufgrund des Verliererstatus konnte sich in Deutschland nach 1945 kein militärisch-wissenschaftlicher<br />

Komplex von Bedeutung entwickeln. Die Alliierten versuchten die Wissenschaftslandschaft auf Grundlagenforschung<br />

auszurichten und technologische Anwendungen radikal einzuschränken. In der Nuklearforschung<br />

war Deutschland demnach stark rückständig. Ab 1955 begann man sich auf die zivile Atomforschung zu konzentrieren,<br />

ein Bereich, in den bis Ende der 1960er Jahre die meisten Forschungsmittel flossen.<br />

132<br />

Weingart 2006.<br />

133<br />

Stucke 1993, S. 77.<br />

134<br />

Finanzreform – Gefährliches Geld, in: DER SPIEGEL 37 (1967), S. 26-28, http://wissen.spiegel.de/wissen/<br />

image/show.html?did=46369427&aref=image036/2006/03/21/PPM-SP196703700260026.pdf&thumb=false,<br />

09.02.2012. Die nach ihrem Vorsitzenden, Bundesbank-Vizepräsident Dr. Heinrich Troeger, benannte Kommission<br />

von Finanz- und Wirtschaftsexperten war eingesetzt worden, da – so verstanden die Gutachter ihre<br />

Auftraggeber – „das ungeordnete Nebeneinander öffentlicher Aufgabenerfüllung (…) das Gefüge der bundesstaatlichen<br />

Ordnung gefährdet“.<br />

135<br />

Meusel 2006, S. 145.<br />

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