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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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gierung sich massiv über Sonderzuschüsse an der Forschungsförderung zu beteiligen. 136 1968<br />

wurde vom BMWF das Förderprogramm „Neue Technologien“ gestartet, das die höchste<br />

Steigerungsrate erreichte, die bis zu diesem Zeitpunkt je verzeichnet wurde. 137 Neben den<br />

Förderbereichen Kern- und Weltraumforschung sowie Datenverarbeitung konnte das Ministe-<br />

rium seine Kompetenzen folglich um einen vierten Programmbereich erweitern. Diese Ent-<br />

wicklung ist insofern in Bezug auf die Wissenschaftsförderung erwähnenswert, als sich das<br />

Programm durch seinen Querschnittscharakter nicht auf einen spezifischen Technologiebe-<br />

reich konzentrierte, sondern vielmehr bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Identifizierung neuer<br />

Technologien als Grundlage für eine spätere effektive Innovationsförderung, vorsah. Gleich-<br />

zeitig bedeutete diese Förderoffensive einen Eingriff in die Kompetenzen anderer forschungs-<br />

politischer Akteure, Ressorts und Wissenschaftsorganisationen. Das BMWi erachtete das Pro-<br />

gramm beispielsweise als eine wettbewerbsverzerrende Subventionierungsmaßnahme be-<br />

stimmter Industriezweige. Vor allem die Förderung von Hochschulinstituten, die bis zu die-<br />

sem Zeitpunkt nicht formal geregelt war, werteten die Gegner der Initiative als einen Eingriff<br />

in die hoheitlichen Rechte der Länder. 138<br />

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der wissenschaftspolitischen Programmziele des<br />

Bundes und ihrer Durchführung wurden mehrfach geändert: Der Bund förderte Wissenschaft<br />

und Forschung bis 1969 zunächst auf der provisorischen Grundlage befristeter Verwaltungs-<br />

abkommen mit den Ländern. 139 Im Jahr 1969 wurde die kooperative Verantwortung von Bund<br />

und Ländern für Tatbestände, wie z.B. den Hochschulbau oder die institutionelle Finanzie-<br />

rung und Förderung der wissenschaftlichen Forschung, im Grundgesetz berücksichtigt (Art.<br />

91a und 91b GG). Forschungsförderung und Bildungsplanung wurden somit als Gemein-<br />

schaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern festgeschrieben. Mit der Föderalismusreform<br />

2006 wurde die Rolle des Bundes formal wieder beschnitten, seine Mitwirkung in Angele-<br />

genheiten von Wissenschaft und Forschung ist aber weiterhin möglich. Ohne die finanzielle<br />

Beteiligung des Bundes wären die Ziele der Wissenschafts- und Forschungspolitik wohl nicht<br />

136 Hohn 1990, S. 353ff.<br />

137 Stucke 1993, S. 123, und Dörfler 2001, S. 34ff. Das Förderprogramm „Neue Technologien“ markierte den<br />

Startpunkt einer völlig neuen Richtung der Förderung, fernab der reinen Wissenschaftsförderung. Schlüsseltechnologien<br />

und zukunftsträchtige Technologiefelder sollten den Innovationsprozess, d.h. die ökonomische<br />

Realisierung des wissenschaftlichen Fortschritts, beschleunigen. Unterstützung sollten zukunftsbezogene<br />

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei der Industrie und an wissenschaftlichen und technischen Instituten<br />

und Einrichtungen finden. Im Vordergrund stand hierbei die direkte Projektförderung, d.h. die Beteiligung<br />

des Bundes an den finanziellen Aufwendungen eines Entwicklungsvorhabens. Das Fördervolumen für<br />

„Neue Technologien“ sah für die ersten vier Jahre ursprünglich 800 Mio. DM vor. Die projektierten Mittel<br />

wurden jedoch nicht annähernd erreicht.<br />

138 Erst die Rahmenvereinbarung Forschungsförderung im Jahr 1975, die im Folgenden definiert wird, führte zu<br />

einer formalen Einigung von Bund und Ländern in dieser Frage.<br />

139 Stucke 2010, S. 364.<br />

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