View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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gierung sich massiv über Sonderzuschüsse an der Forschungsförderung zu beteiligen. 136 1968<br />
wurde vom BMWF das Förderprogramm „Neue Technologien“ gestartet, das die höchste<br />
Steigerungsrate erreichte, die bis zu diesem Zeitpunkt je verzeichnet wurde. 137 Neben den<br />
Förderbereichen Kern- und Weltraumforschung sowie Datenverarbeitung konnte das Ministe-<br />
rium seine Kompetenzen folglich um einen vierten Programmbereich erweitern. Diese Ent-<br />
wicklung ist insofern in Bezug auf die Wissenschaftsförderung erwähnenswert, als sich das<br />
Programm durch seinen Querschnittscharakter nicht auf einen spezifischen Technologiebe-<br />
reich konzentrierte, sondern vielmehr bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Identifizierung neuer<br />
Technologien als Grundlage für eine spätere effektive Innovationsförderung, vorsah. Gleich-<br />
zeitig bedeutete diese Förderoffensive einen Eingriff in die Kompetenzen anderer forschungs-<br />
politischer Akteure, Ressorts und Wissenschaftsorganisationen. Das BMWi erachtete das Pro-<br />
gramm beispielsweise als eine wettbewerbsverzerrende Subventionierungsmaßnahme be-<br />
stimmter Industriezweige. Vor allem die Förderung von Hochschulinstituten, die bis zu die-<br />
sem Zeitpunkt nicht formal geregelt war, werteten die Gegner der Initiative als einen Eingriff<br />
in die hoheitlichen Rechte der Länder. 138<br />
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der wissenschaftspolitischen Programmziele des<br />
Bundes und ihrer Durchführung wurden mehrfach geändert: Der Bund förderte Wissenschaft<br />
und Forschung bis 1969 zunächst auf der provisorischen Grundlage befristeter Verwaltungs-<br />
abkommen mit den Ländern. 139 Im Jahr 1969 wurde die kooperative Verantwortung von Bund<br />
und Ländern für Tatbestände, wie z.B. den Hochschulbau oder die institutionelle Finanzie-<br />
rung und Förderung der wissenschaftlichen Forschung, im Grundgesetz berücksichtigt (Art.<br />
91a und 91b GG). Forschungsförderung und Bildungsplanung wurden somit als Gemein-<br />
schaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern festgeschrieben. Mit der Föderalismusreform<br />
2006 wurde die Rolle des Bundes formal wieder beschnitten, seine Mitwirkung in Angele-<br />
genheiten von Wissenschaft und Forschung ist aber weiterhin möglich. Ohne die finanzielle<br />
Beteiligung des Bundes wären die Ziele der Wissenschafts- und Forschungspolitik wohl nicht<br />
136 Hohn 1990, S. 353ff.<br />
137 Stucke 1993, S. 123, und Dörfler 2001, S. 34ff. Das Förderprogramm „Neue Technologien“ markierte den<br />
Startpunkt einer völlig neuen Richtung der Förderung, fernab der reinen Wissenschaftsförderung. Schlüsseltechnologien<br />
und zukunftsträchtige Technologiefelder sollten den Innovationsprozess, d.h. die ökonomische<br />
Realisierung des wissenschaftlichen Fortschritts, beschleunigen. Unterstützung sollten zukunftsbezogene<br />
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei der Industrie und an wissenschaftlichen und technischen Instituten<br />
und Einrichtungen finden. Im Vordergrund stand hierbei die direkte Projektförderung, d.h. die Beteiligung<br />
des Bundes an den finanziellen Aufwendungen eines Entwicklungsvorhabens. Das Fördervolumen für<br />
„Neue Technologien“ sah für die ersten vier Jahre ursprünglich 800 Mio. DM vor. Die projektierten Mittel<br />
wurden jedoch nicht annähernd erreicht.<br />
138 Erst die Rahmenvereinbarung Forschungsförderung im Jahr 1975, die im Folgenden definiert wird, führte zu<br />
einer formalen Einigung von Bund und Ländern in dieser Frage.<br />
139 Stucke 2010, S. 364.<br />
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