View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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arbeitungen oder Ablehnungen empfehlen konnten. In die Empfehlungen wurden auch Hin-<br />
weise zum Umfang der geplanten Arbeiten aufgenommen, so dass sich hieraus der benötigte<br />
Finanzaufwand ergab. Nach der Bewilligung war die Auszahlung der Mittel über Zwischen-<br />
berichte an eine strikte Projektverfolgung bis hin zum Abschlussbericht und einer Schlusszah-<br />
lung gekoppelt.<br />
„Das Bundeskabinett hatte zwar die Bereitstellung von Fördermitteln für das Rahmenprogramm<br />
Energieforschung beschlossen, dem BMFT aber kein zusätzliches Personal<br />
zugestanden, mit dem die nach der Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebenen Prüfverfahren<br />
im Ministerium hätten durchgeführt werden können. In diesem Kontext entstand<br />
der Gedanke, einen neuen Weg einzuschlagen, nämlich Projektträgerschaften in die Bearbeitung<br />
der Projektanträge und die Abwicklung von Bewilligungen einzubinden.“ 163<br />
Da nach der damals geltenden BHO nur eine oberste Bundesbehörde eine Mittelzuwendung<br />
aussprechen durfte, sollten die Anträge fachlich und rechnerisch beim PT geprüft und mit<br />
einer Förderempfehlung im Fachreferat des BMFT vorgelegt werden. Die Bearbeiter hatten<br />
dort dann die Aufgabe, auf der Basis der vorgelegten Dokumente eine Förderentscheidung,<br />
sei sie positiv oder negativ, zu fällen. Hierbei mussten die in der Bundesverwaltung geltenden<br />
Vorschriften eingehalten werden. Zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe zwischen PT und<br />
BMFT wurden die vorzulegenden Projekte in so genannten Sammelbewilligungen zusam-<br />
mengefasst.<br />
Aktuell haben verschiedene Bundesbehörden, darunter das Bundesministerium für Bildung<br />
und Forschung (BMBF), mehrere PT beliehen. 164 Dies bedeutet, dass als nächster Innovati-<br />
onsschritt nach der Etablierung der PT in den 1970er Jahren bei der Auftragsvergabe und<br />
Abwicklung staatliche Hoheitsrechte übernommen wurden. Beliehene Projektträger bereiteten<br />
Förderentscheidungen nicht nur vor, sondern bestimmten auch selbstständig innerhalb be-<br />
stimmter fachlicher Rahmenvorgaben, 165 d.h., die PT unterstützten das BMBF im Vorfeld bei<br />
163 Ebenda.<br />
164 Als weitere Bundesbehörden, die Projektträger beliehen haben, sind das Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />
und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), zu nennen.<br />
Vgl. auch Abbildung 15 „Projektträger der Bundesregierung“ im Anhang, S. 108.<br />
165 Beliehene Projektträger nehmen die Aufgaben der Projektförderung eigenverantwortlich entsprechend dem<br />
Beleihungsvertrag gem. § 44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit einer öffentlichrechtlichen<br />
Grundvereinbarung über die treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2<br />
BHO wahr. Vgl: § 44 BHO, Ausfertigungsdatum: 19.08.1969, zuletzt geändert 9.12.2010: Zuwendungen,<br />
Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen, (3) Juristischen Personen des privaten Rechts kann<br />
mit ihrem Einverständnis die Befugnis verliehen werden, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen<br />
im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen, wenn sie<br />
die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten und die Beleihung im<br />
öffentlichen Interesse liegt. Die Verleihung und die Entziehung der Befugnis obliegen dem zuständigen Bundesministerium;<br />
die Verleihung bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Die Beliehene<br />
unterliegt der Aufsicht des zuständigen Bundesministeriums; dieses kann die Aufsicht auf nachgeordnete<br />
Behörden übertragen.<br />
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