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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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arbeitungen oder Ablehnungen empfehlen konnten. In die Empfehlungen wurden auch Hin-<br />

weise zum Umfang der geplanten Arbeiten aufgenommen, so dass sich hieraus der benötigte<br />

Finanzaufwand ergab. Nach der Bewilligung war die Auszahlung der Mittel über Zwischen-<br />

berichte an eine strikte Projektverfolgung bis hin zum Abschlussbericht und einer Schlusszah-<br />

lung gekoppelt.<br />

„Das Bundeskabinett hatte zwar die Bereitstellung von Fördermitteln für das Rahmenprogramm<br />

Energieforschung beschlossen, dem BMFT aber kein zusätzliches Personal<br />

zugestanden, mit dem die nach der Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebenen Prüfverfahren<br />

im Ministerium hätten durchgeführt werden können. In diesem Kontext entstand<br />

der Gedanke, einen neuen Weg einzuschlagen, nämlich Projektträgerschaften in die Bearbeitung<br />

der Projektanträge und die Abwicklung von Bewilligungen einzubinden.“ 163<br />

Da nach der damals geltenden BHO nur eine oberste Bundesbehörde eine Mittelzuwendung<br />

aussprechen durfte, sollten die Anträge fachlich und rechnerisch beim PT geprüft und mit<br />

einer Förderempfehlung im Fachreferat des BMFT vorgelegt werden. Die Bearbeiter hatten<br />

dort dann die Aufgabe, auf der Basis der vorgelegten Dokumente eine Förderentscheidung,<br />

sei sie positiv oder negativ, zu fällen. Hierbei mussten die in der Bundesverwaltung geltenden<br />

Vorschriften eingehalten werden. Zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe zwischen PT und<br />

BMFT wurden die vorzulegenden Projekte in so genannten Sammelbewilligungen zusam-<br />

mengefasst.<br />

Aktuell haben verschiedene Bundesbehörden, darunter das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung (BMBF), mehrere PT beliehen. 164 Dies bedeutet, dass als nächster Innovati-<br />

onsschritt nach der Etablierung der PT in den 1970er Jahren bei der Auftragsvergabe und<br />

Abwicklung staatliche Hoheitsrechte übernommen wurden. Beliehene Projektträger bereiteten<br />

Förderentscheidungen nicht nur vor, sondern bestimmten auch selbstständig innerhalb be-<br />

stimmter fachlicher Rahmenvorgaben, 165 d.h., die PT unterstützten das BMBF im Vorfeld bei<br />

163 Ebenda.<br />

164 Als weitere Bundesbehörden, die Projektträger beliehen haben, sind das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />

und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), zu nennen.<br />

Vgl. auch Abbildung 15 „Projektträger der Bundesregierung“ im Anhang, S. 108.<br />

165 Beliehene Projektträger nehmen die Aufgaben der Projektförderung eigenverantwortlich entsprechend dem<br />

Beleihungsvertrag gem. § 44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit einer öffentlichrechtlichen<br />

Grundvereinbarung über die treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2<br />

BHO wahr. Vgl: § 44 BHO, Ausfertigungsdatum: 19.08.1969, zuletzt geändert 9.12.2010: Zuwendungen,<br />

Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen, (3) Juristischen Personen des privaten Rechts kann<br />

mit ihrem Einverständnis die Befugnis verliehen werden, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen<br />

im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen, wenn sie<br />

die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten und die Beleihung im<br />

öffentlichen Interesse liegt. Die Verleihung und die Entziehung der Befugnis obliegen dem zuständigen Bundesministerium;<br />

die Verleihung bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Die Beliehene<br />

unterliegt der Aufsicht des zuständigen Bundesministeriums; dieses kann die Aufsicht auf nachgeordnete<br />

Behörden übertragen.<br />

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