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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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derung darauf hoffen, dass eigene Programminteressen strukturpolitisch erschlossen wurden,<br />

oder er konnte sie durch zusätzliche finanzielle Anreize fördern. 74 Das Königsteiner Abkom-<br />

men konstituierte ein bis heute stabiles Interessengleichgewicht und zog mit Artikel 91a und<br />

91b eine Grundgesetzänderung nach sich, welche die Forschungsförderung zur Gemein-<br />

schaftsaufgabe von Bund und Ländern erklärte. Diese Entwicklung fand im Jahr 1975 ihren<br />

Abschluss durch die bis heute gültige „Rahmenvereinbarung Forschungsförderung”. Mit die-<br />

ser Vereinbarung wurde praktisch die gesamte Forschungsförderung des Bundes, mit Aus-<br />

nahme der Ressortforschung, in den Verflechtungszusammenhang von Bund und Ländern<br />

gebracht. Kritisch anzumerken bleibt, dass dieser Konsens Wettbewerb und Kooperation zwi-<br />

schen den Forschungsorganisationen praktisch ausschloss, da die Forschungspolitik die abge-<br />

grenzten Domänen berücksichtigen musste. Verbindungen untereinander wurde nicht ausge-<br />

schlossen, sind jedoch auf Gelegenheitsstrukturen zu begrenzen und nicht als alltäglich zu<br />

bezeichnen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Länder mit der Gründung der Bun-<br />

desrepublik Deutschland die wissenschaftliche Forschung auch rechtlich als ihre Domäne<br />

verankern konnten. Mit dem Königsteiner Abkommen wurde die gemeinsame Förderung der<br />

wissenschaftlichen Forschung als Aufgabe der Länder geregelt und erst durch das Verwal-<br />

tungsabkommen über den Wissenschaftsrat im Jahr 1957, das eine Beteiligung des Bundes an<br />

der Förderung erlaubte, durchbrochen. 75 Der Bund baute das Modell der Großforschung zum<br />

finanziell weitaus bedeutsamsten Organisationstypus innerhalb der außeruniversitären For-<br />

schung aus. Nachdem die Ära der Großforschung in Deutschland Anfang der 1960er Jahre<br />

mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) und der KFA begonnen hatte, weitete der<br />

Bund dieses Modell im darauf folgenden Jahrzehnt auf insgesamt fünfzehn Einrichtungen<br />

aus. 76 Mit der nach dem damaligen Staatssekretär im Forschungsministerium, Hans-Hilger<br />

Haunschild, benannten Doktrin gab der Bund die Projektförderung als Instrument der for-<br />

schungspolitischen Steuerung weitgehend preis. 77 Mit dieser Verpflichtung, die bis heute gül-<br />

tig ist, wurde festgelegt, dass der Umfang der Projektförderung an den gemeinsam finanzier-<br />

ten Forschungseinrichtungen möglichst gering zu halten ist.<br />

Die Frage, warum die Forschungsförderung im Rahmen ihres Institutionalisierungsprozesses<br />

in die Hände selbstverwalteter Wissenschaftsorganisationen gelegt wurde, lässt sich damit<br />

74 Stucke 2010, S. 365.<br />

75 Stucke 1993, S. 36.<br />

76 Hohn 1990, S. 463.<br />

77 Als wichtige Akteure innerhalb der Entwicklung des BMBF sind die beamteten Staatssekretäre Wolfgang<br />

Cartellieri (1959-1966) und Hans-Hilger Haunschild (1971-1987) zu nennen. Sie hatten erheblichen Einfluss<br />

auf Struktur- und Personalfragen, Forschungsprogramme und internationale Kooperationen und prägten das<br />

Ministerium nach innen stark. Vgl. Meusel 2006, S. 147, sowie die Gespräche mit Dr. Klein, Dr. Stöcker und<br />

Dipl.Ing. Friedrich im Anhang, S. 118ff.<br />

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