View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich
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derung darauf hoffen, dass eigene Programminteressen strukturpolitisch erschlossen wurden,<br />
oder er konnte sie durch zusätzliche finanzielle Anreize fördern. 74 Das Königsteiner Abkom-<br />
men konstituierte ein bis heute stabiles Interessengleichgewicht und zog mit Artikel 91a und<br />
91b eine Grundgesetzänderung nach sich, welche die Forschungsförderung zur Gemein-<br />
schaftsaufgabe von Bund und Ländern erklärte. Diese Entwicklung fand im Jahr 1975 ihren<br />
Abschluss durch die bis heute gültige „Rahmenvereinbarung Forschungsförderung”. Mit die-<br />
ser Vereinbarung wurde praktisch die gesamte Forschungsförderung des Bundes, mit Aus-<br />
nahme der Ressortforschung, in den Verflechtungszusammenhang von Bund und Ländern<br />
gebracht. Kritisch anzumerken bleibt, dass dieser Konsens Wettbewerb und Kooperation zwi-<br />
schen den Forschungsorganisationen praktisch ausschloss, da die Forschungspolitik die abge-<br />
grenzten Domänen berücksichtigen musste. Verbindungen untereinander wurde nicht ausge-<br />
schlossen, sind jedoch auf Gelegenheitsstrukturen zu begrenzen und nicht als alltäglich zu<br />
bezeichnen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Länder mit der Gründung der Bun-<br />
desrepublik Deutschland die wissenschaftliche Forschung auch rechtlich als ihre Domäne<br />
verankern konnten. Mit dem Königsteiner Abkommen wurde die gemeinsame Förderung der<br />
wissenschaftlichen Forschung als Aufgabe der Länder geregelt und erst durch das Verwal-<br />
tungsabkommen über den Wissenschaftsrat im Jahr 1957, das eine Beteiligung des Bundes an<br />
der Förderung erlaubte, durchbrochen. 75 Der Bund baute das Modell der Großforschung zum<br />
finanziell weitaus bedeutsamsten Organisationstypus innerhalb der außeruniversitären For-<br />
schung aus. Nachdem die Ära der Großforschung in Deutschland Anfang der 1960er Jahre<br />
mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) und der KFA begonnen hatte, weitete der<br />
Bund dieses Modell im darauf folgenden Jahrzehnt auf insgesamt fünfzehn Einrichtungen<br />
aus. 76 Mit der nach dem damaligen Staatssekretär im Forschungsministerium, Hans-Hilger<br />
Haunschild, benannten Doktrin gab der Bund die Projektförderung als Instrument der for-<br />
schungspolitischen Steuerung weitgehend preis. 77 Mit dieser Verpflichtung, die bis heute gül-<br />
tig ist, wurde festgelegt, dass der Umfang der Projektförderung an den gemeinsam finanzier-<br />
ten Forschungseinrichtungen möglichst gering zu halten ist.<br />
Die Frage, warum die Forschungsförderung im Rahmen ihres Institutionalisierungsprozesses<br />
in die Hände selbstverwalteter Wissenschaftsorganisationen gelegt wurde, lässt sich damit<br />
74 Stucke 2010, S. 365.<br />
75 Stucke 1993, S. 36.<br />
76 Hohn 1990, S. 463.<br />
77 Als wichtige Akteure innerhalb der Entwicklung des BMBF sind die beamteten Staatssekretäre Wolfgang<br />
Cartellieri (1959-1966) und Hans-Hilger Haunschild (1971-1987) zu nennen. Sie hatten erheblichen Einfluss<br />
auf Struktur- und Personalfragen, Forschungsprogramme und internationale Kooperationen und prägten das<br />
Ministerium nach innen stark. Vgl. Meusel 2006, S. 147, sowie die Gespräche mit Dr. Klein, Dr. Stöcker und<br />
Dipl.Ing. Friedrich im Anhang, S. 118ff.<br />
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