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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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2.2 Die historische Entwicklung des deutschen Forschungssystems<br />

Die Beratung von Politik und Verwaltung durch Experten kann als eine der ältesten Bezie-<br />

hungen zwischen modernem Staat und der Wissenschaft gelten. 49 Die wissenschaftlichen und<br />

technischen Deputationen im Jahr 1807 gelten als die ersten Versuche zur Errichtung von<br />

sachverständigen Gremien zur Beratung staatlicher Behörden 50 und sind den Bemühungen des<br />

Freiherrn vom Stein zu verdanken. Hintergrund dieser und folgender Gründungen ist das Inte-<br />

resse der Regierungen, verwaltungsabhängige fachkompetente Beratung zu mobilisieren, de-<br />

ren wichtigste Aufgabe darin bestand, Gutachten abzugeben. Man kann daraus schließen, dass<br />

es den staatlichen Stellen im 19. Jahrhundert weniger auf wissenschaftliche Beratung ankam<br />

als vielmehr auf Interessenberatung, die Einbindung gesellschaftlicher Interessen und den<br />

Aufbau von Verbindungen zu Interessenverbänden als Grundlage für politische Maßnahmen.<br />

Weitere Aufgaben der Ämter, die die staatliche Forschung im 19. Jahrhundert prägten, be-<br />

standen in der Versorgung mit Informationen, wie z.B. die 1836 geschaffenen staatlichen Ge-<br />

sundheitsämter, denen die Aufgabe der Beurteilung und Beratung bei der Sicherung der ge-<br />

sundheitlichen Vorsorge der Bevölkerung zukam. 51 Wichtiger als die allgemeine Informati-<br />

onsberatung ist in diesem Zusammenhang die Planungsberatung, die der Entwicklung mittel-<br />

fristiger Politikprogramme dienen sollte. Die Gesetzesberatung umfasst jene Aufgaben, die<br />

systematisch auf hoheitliche Regelungen, insbesondere auf die Formulierung neuer Gesetze,<br />

Verordnungen oder Durchführungsbestimmungen bezogen sind, wie z.B. bei Beratungen im<br />

Mess- und Eichwesen. Die Beratungskapazität staatlicher Forschungsanstalten diente auch der<br />

Öffentlichkeit als Dienstleistung im Sinne von Aufklärung und Erziehung.<br />

Der Startpunkt der Entwicklung der institutionellen Struktur des deutschen Forschungssys-<br />

tems kann, bezogen auf die Forschungseinrichtungen, auf den Beginn des 19. Jahrhunderts<br />

datiert werden. Zwischen 1800 und 1871 etablierten sich die Hochschulen als primärer Ort<br />

der Forschung. Ab Mitte des Jahrhunderts begann sich im Zuge der Industrialisierung die In-<br />

dustrieforschung zu etablieren. Als eine der ersten forschungsbezogenen Einrichtungen wurde<br />

im Jahr 1817 das Preußische Ministerium der Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten<br />

gegründet. Viele Bundesstaaten begannen bis 1850 Kultusministerien aus den Innenministe-<br />

rien auszugliedern, die bis zu diesem Zeitpunkt für die Forschung zuständig waren. Dieser<br />

48 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz 2009, S.11.<br />

49 Lundgreen 1986, S. 181.<br />

50 Friedrich 1970, S. 48.<br />

51 Lundgreen 1986, S. 184.<br />

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