Möglichkeiten und Grenzen selektiver Hedgingstrategien - Institut für ...
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3 Risiken eines landwirtschaftlichen Betriebes<br />
Am weitesten verbreitet ist ein Forwardkontrakt mit örtlichen Erfassern, der weitgehend<br />
unabhängig vom Warenterminmarkt vereinbart wird. Daneben gibt es verschiedene<br />
<strong>Möglichkeiten</strong> der Einbindung der Warenterminbörsen.<br />
Beim bilateralen Forwardkontrakt orientiert sich der Preis an einer definierten<br />
Börsennotierung zu einem festgelegten Zeitpunkt, sodass Preisverhandlungen nicht mehr von<br />
Nöten sind. Die Ware wird somit im Voraus mit einer direkten Börsenrelation verkauft. 70<br />
Bei EFP-Kontrakten (Exchange of Futures for Physicals) vereinbaren Landwirt <strong>und</strong> Käufer<br />
sowohl den Austausch der Ware als auch den Tausch der Kontrakte zum<br />
Fälligkeitszeitpunkt. 71 Als Preis wird der Terminkontraktkurs zum Lieferzeitpunkt festgelegt,<br />
häufig mit einem Auf- oder Abschlag. 72 Qualitätsmerkmale, Mengen <strong>und</strong> Erfüllungszeitpunkt<br />
(Austausch der Waren <strong>und</strong> Futures) werden im Voraus vereinbart. Zu welchem Zeitpunkt die<br />
beiden Kontraktpartner Futureskontrakte kaufen oder verkaufen ist ihnen überlassen. Beide<br />
Kontraktparteien müssen sich über Futures absichern. 73 Zum Erfüllungszeitpunkt erfolgt die<br />
physische Lieferung <strong>und</strong> die Glattstellung, die dort als EFP-Geschäft angegeben ist.<br />
Daneben gibt es Optionsmodelle, bei dem ein Mindestpreis gegen Zahlung einer<br />
Optionsprämie beim Landhändler abgesichert wird. Die Optionsprämienhöhe richtet sich nach<br />
dem Börsenoptionspreis, ggfs. zuzüglich eines Aufschlags oder einer Gebühr.<br />
Ebenfalls eine Optionskomponente enthält der Prämienkontrakt, bei dem Lieferzeitpunkt,<br />
Basis, Qualität <strong>und</strong> Zeitfenster, in dem der Landwirt den Preis fixieren kann, vereinbart<br />
werden. Zunächst wird ein Mindestabnahmepreis zu einem bestimmten Termin als Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>für</strong> die Preisfindung festgelegt, wo<strong>für</strong> der verkaufende Landwirt eine Prämie zahlt. Eine<br />
weitere Vereinbarung gibt an, bis wann vor dem Preisfindungstermin ein Landwirt den Preis<br />
fixieren kann, sofern der jeweilige Börsenpreis ihm zuspricht. 74 Damit wird die Preisbildung<br />
auf die Börse übertragen <strong>und</strong> der Verkäufer kann den Preis unabhängig vom Käufer am<br />
Warenterminmarkt fixieren. 75 Dabei sind die vereinbarte Basis sowie mögliche<br />
Qualitätsabweichungen vorab zu besprechen <strong>und</strong> mit Auf- oder Abschlägen in die<br />
Vertragsgestaltung einzukalkulieren. Die genannten vertraglichen Ausgestaltungen bieten die<br />
70 (Kiefer, 2011), S. 3<br />
71 (Steffin, 2010), S. 119<br />
72 (Ziegelbäck, Hedging <strong>und</strong> die Effizienz von selektiven <strong>Hedgingstrategien</strong>, 2007), S. 79<br />
73 (Steffin, Das bringt Ihnen der "Milch"-Terminhandel, 2010), S. 119<br />
74 (Steffin, Die richtigen Strategien <strong>für</strong> Marktfruchtbetriebe, 2008), S. 109<br />
75 (Thiele & Mohr, Risikomanagement, 2010), S. 116<br />
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