Möglichkeiten und Grenzen selektiver Hedgingstrategien - Institut für ...
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4 Risiken eines Warentermingeschäfts<br />
mit mehr Geldern als <strong>für</strong> die Einschusszahlung bei Kontraktabschluss notwendig sind,<br />
ausgestattet wird. 79<br />
Weitere Voraussetzungen sind die Hinterlegung einer Einschussmargin, Erklärung der<br />
Termingeschäftsfähigkeit sowie Auskunftserteilung über Vermögen/Einkommen gegenüber<br />
dem Broker. 80 Beispiel <strong>für</strong> eine Clearingbank ist die Norddeutsche Landesbank (NordLB),<br />
über die am Handel der European Exchange (Eurex) oder der Matif teilgenommen werden<br />
kann. 81<br />
Weizenpreise können an vielen Warenterminbörsen der Welt abgesichert werden. Die größten<br />
in Europa ansässigen Börsen sind hier<strong>für</strong> die Matif in Paris, an der Brotweizen abgesichert<br />
werden kann, sowie die LIFFE (Mahl- <strong>und</strong> Futterweizen). Weltweit die bedeutendste<br />
Warenterminbörse <strong>für</strong> Agrarrohstoffe ist die Chicago Mercantile Exchange (CME), zu der seit<br />
fünf Jahren auch die CBoT gehört. 82 Kontraktspezifikationen <strong>für</strong> Mahl- <strong>und</strong> Futterweizen an<br />
der Matif sowie der LIFFE sind unter Anhang 1 aufgeführt. Futures können an der Matif mit<br />
bis zu zwölf Liefermonaten <strong>und</strong> bis in das Jahr 2015 hinein gehandelt werden. 83 An der<br />
LIFFE können Kontrakte <strong>für</strong> Mahlweizen ebenfalls bis zum Jahr 2015 gehandelt werden,<br />
Futterweizenkontrakte sind 2014 verfügbar. 84<br />
Häufig werden Kontrakte am Warenterminmarkt zum Erfüllungszeitpunkt nicht physisch<br />
geliefert, sondern es erfolgt eine Glattstellung der offenen Position. Dies bedeutet, dass ein<br />
Gegengeschäft mit den identischen Eigenschaften (Basis, Menge, Erfüllungszeitpunkt, Parität,<br />
etc.) getätigt wird. 85 Die Glattstellung ist die Regel, sodass schätzungsweise weniger als ein<br />
Prozent der Kontrakte mittels Lieferung <strong>und</strong> Abnahme tatsächlich erfüllt werden. 86 Die<br />
Verpflichtungen eines Kontraktes (sofern ein Marktteilnehmer das Gegeneschätzt tätigt)<br />
können jederzeit aufgelöst werden – je nach Marktentwicklung auch mit negativem Ergebnis<br />
<strong>für</strong> den Landwirt. Der Warenterminmarkt kann daher ausschließlich zur Absicherung der<br />
Preise dienen <strong>und</strong> ist losgelöst von dem physischen Verkauf der Ware zu sehen.<br />
79<br />
(Ziegelbäck, Absicherungsgeschäfte in der Praxis, 2008), S. 7<br />
80<br />
(Frentrup, Heyder, & Theuvsen, 2012), S. 35<br />
81<br />
(Frentrup, Heyder, & Theuvsen, 2012), S. 34<br />
82<br />
(Frentrup, Heyder, & Theuvsen, 2012), S. 29<br />
83<br />
(top agrar online, 2012)<br />
84<br />
(euronext, 2012)<br />
85<br />
(Hares, Terminmärkte erfolgreich nutzen, 2009)<br />
86<br />
(Viechtl, 2008), S. 51<br />
19