Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Finanzierung der Gemeinden<br />
2.2.4. Verteilung der Abgabenertragsanteile an den gemeinschaftlichen<br />
Bundesabgaben<br />
Die gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden, wie ihr Name bereits erahnen lässt, vom Bund<br />
eingehoben und anschließend mittels Verteilungsschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden<br />
aufgeteilt. Im Jahr 2008 fallen rund EUR 61,2 Mrd. oder 94 % des gesamten Steuerbetrages<br />
auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Somit stellt die Verteilung der gemeinschaftlichen<br />
Bundesabgaben das am stärksten wirkende Instrument des Finanzausgleichs dar. 22<br />
Die gemeinschaftlichen Bundesabgaben setzen sich wie folgende Abbildung zeigt zusammen:<br />
Abbildung 2 Gemeinschaftliche Bundesabgaben 23<br />
Die gemeinschaftlichen Bundesabgaben, sind im FAG 2005 um Kapitalverkehrssteuern, die Tabaksteuer,<br />
die Elektrizitäts-, die Erdgas- und Kohleabgabe, die Versicherungssteuer, die Normverbrauchsabgabe<br />
und die Konzessionsabgabe erweitert worden. Im FAG 2008 wird festgelegt, dass<br />
ab dem Jahr 2009 auch der Wohnbauförderungsbeitrag zu den gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />
zählt. 24<br />
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist mit 31. Juli 2008 ausgelaufen 25 , auch andere Steuern,<br />
die zu den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zählen waren in den letzten Jahren von Änderungen<br />
betroffen.<br />
22<br />
vgl. Hüttner et al. 2008b, S. 48<br />
23<br />
vgl. § 8 Abs. 1 FAG 2008, eigene Darstellung<br />
24<br />
vgl. Hüttner et al. 2008a, S. 106f<br />
25<br />
vgl. Pilz 2008b, S. 14<br />
Seite 8