Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
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Kommunale Selbstverwaltung in Tirol<br />
Die VRV beinhaltet:<br />
<br />
<br />
<br />
eine voranschlagswirksame Verrechnung, welche sämtliche Ausgaben und Einnahmen,<br />
die einer Gebietskörperschaft endgültig zufließen oder von ihr verursacht werden umfasst,<br />
eine voranschlagsunwirksame Verrechnung, welche Ausgaben und Einnahmen umfasst,<br />
die für einen Dritten anfallen bzw. weiterzuleiten sind<br />
sowie eine Vermögensrechnung.<br />
Die voranschlagswirksame Verrechnung wird zusätzlich in einen ordentlichen und einen außerordentlichen<br />
Haushalt unterteilt. Wobei dem ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben, die<br />
sich aus der regelmäßigen Wirtschaftsführung ergeben zuzuordnen sind. Im außerordentlichen<br />
Haushalt finden sich Ausgaben, welche vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen<br />
Rahmen beträchtlich übersteigen und durch außerordentliche Einnahmen gedeckt sind. 6<br />
Die TGO 2001 regelt in den §§ 88-113 die für den Gemeindehaushalt relevanten Bestimmungen.<br />
Dabei orientiert sich die TGO an den Vorgaben der VRV und ergänzt, wenn nötig, ihre Bestimmungen.<br />
7<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Haushaltsgliederung der Tiroler Gemeinden gemäß den Vorgaben<br />
der VRV.<br />
Nr.<br />
0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
Hauptgruppen der Ansätze - Ansatzgliederung<br />
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung<br />
Öffentliche Ordnung und Sicherheit<br />
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft<br />
Kunst, Kultur und Kultus<br />
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung<br />
Gesundheit<br />
Straßen- und Wasserbau, Verkehr<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Dienstleistungen<br />
Finanzwirtschaft<br />
Abbildung 1 Haushaltsgliederung 8<br />
6<br />
vgl. Schauer 2007, S. 69f<br />
7<br />
vgl. Promberger et al. 2005, S. 56<br />
8<br />
vgl. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 2002, S. 30ff, eigene<br />
Darstellung<br />
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