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Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc

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Kommunale Selbstverwaltung in Tirol<br />

Die VRV beinhaltet:<br />

<br />

<br />

<br />

eine voranschlagswirksame Verrechnung, welche sämtliche Ausgaben und Einnahmen,<br />

die einer Gebietskörperschaft endgültig zufließen oder von ihr verursacht werden umfasst,<br />

eine voranschlagsunwirksame Verrechnung, welche Ausgaben und Einnahmen umfasst,<br />

die für einen Dritten anfallen bzw. weiterzuleiten sind<br />

sowie eine Vermögensrechnung.<br />

Die voranschlagswirksame Verrechnung wird zusätzlich in einen ordentlichen und einen außerordentlichen<br />

Haushalt unterteilt. Wobei dem ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben, die<br />

sich aus der regelmäßigen Wirtschaftsführung ergeben zuzuordnen sind. Im außerordentlichen<br />

Haushalt finden sich Ausgaben, welche vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen<br />

Rahmen beträchtlich übersteigen und durch außerordentliche Einnahmen gedeckt sind. 6<br />

Die TGO 2001 regelt in den §§ 88-113 die für den Gemeindehaushalt relevanten Bestimmungen.<br />

Dabei orientiert sich die TGO an den Vorgaben der VRV und ergänzt, wenn nötig, ihre Bestimmungen.<br />

7<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Haushaltsgliederung der Tiroler Gemeinden gemäß den Vorgaben<br />

der VRV.<br />

Nr.<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

Hauptgruppen der Ansätze - Ansatzgliederung<br />

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung<br />

Öffentliche Ordnung und Sicherheit<br />

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft<br />

Kunst, Kultur und Kultus<br />

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung<br />

Gesundheit<br />

Straßen- und Wasserbau, Verkehr<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Dienstleistungen<br />

Finanzwirtschaft<br />

Abbildung 1 Haushaltsgliederung 8<br />

6<br />

vgl. Schauer 2007, S. 69f<br />

7<br />

vgl. Promberger et al. 2005, S. 56<br />

8<br />

vgl. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 2002, S. 30ff, eigene<br />

Darstellung<br />

Seite 3

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