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Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc

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Kommunale Selbstverwaltung in Tirol<br />

1. Kommunale Selbstverwaltung in Tirol<br />

Das Bundesland Tirol mit einer Größe von 12.640 km² und seinen 279 Gemeinden 1 , zählt im Jahr<br />

2009 insgesamt 706.873 Einwohner (Hauptwohnsitze). 2<br />

Die nachfolgende Arbeit soll dem Leser einen Überblick über die finanzielle Lage der Tiroler Gemeinden<br />

liefern sowie einen Einblick in die Vielfalt der kommunalen Leistungen gewähren. Dazu<br />

wird zunächst auf Finanzierung der Gemeinden gemäß dem FAG 2008 eingegangen. Anschließend<br />

wird durch das Beispiel einer kommunalen Haushaltsanalyse der Gemeinden des Ötztals<br />

versucht die Lage der Gemeinden anhand ausgewählter Kennzahlen darzustellen. Die Vielfalt der<br />

kommunalen Leistungen lässt sich aus der kommunalen Haushaltsgliederung ableiten.<br />

Diese Vielfalt gepaart mit dem finanziellen Druck, mit welchem die Gemeinden zu kämpfen haben,<br />

zwingen die Gemeinden zur Zusammenarbeit. Aus diesem Grund werden in dieser Arbeit auch<br />

Möglichkeiten zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit aufgezeigt. Dabei soll die GemNova<br />

DienstleistungsGmbH als Praxisbeispiel dienen, um zu zeigen, welche Potentiale durch eine Zusammenarbeit<br />

geschaffen werden können.<br />

1.1. Rechtliche Grundlagen der Tiroler Gemeinden<br />

Die rechtlichen Grundlagen der Gemeinden basieren auf gesetzlichen Regelungen auf Bundesund<br />

Landesebene.<br />

Auf Bundesebene sind die Grundvoraussetzungen der Gemeinden im Bundes-Verfassungsgesetz<br />

(B-VG) in den Artikeln 115 bis 120 geregelt: 3<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Art. 115: Kompetenzen zur Regelung der Gemeindeorganisation, Interessensvertretung<br />

Art. 116: Gliederung der Länder in Gemeinden, wobei jede Gemeinde als Gebietskörperschaft<br />

mit Recht auf Selbstverwaltung und Verwaltungssprengel zu sehen ist; Gemeinden<br />

können als Wirtschaftskörper fungieren (sie können innerhalb der rechtlichen Schranken<br />

der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art besitzen, erwerben und<br />

darüber verfügen)<br />

Art. 116a: Erlaubnis der Gemeinden innerhalb des eigenen Wirkungsbereichs einzelne<br />

Aufgaben durch Bildung eines Gemeindeverbandes zu erbringen<br />

Art: 117: Regelung der Organe, die innerhalb einer Gemeinde mindestens vorhanden sein<br />

müssen (Bürgermeister, Gemeinderat und Gemeindevorstand)<br />

Art. 118 & 119: Regelung des eigenen sowie des übertragenen Wirkungsbereichs<br />

Art. 119: Regelung über das Aufsichtsrecht über die Gemeinden<br />

1<br />

vgl. Amt der Tiroler Landesregierung. Abteilung Raumordnung - Statistik 2009, S. 14<br />

2<br />

vgl. Amt der Tiroler Landesregierung. Abteilung Raumordnung - Statistik <strong>2010</strong>, S. 81<br />

3<br />

vgl. Art. 115-119 B-VG<br />

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