Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
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Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit<br />
5. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit<br />
Der öffentliche Bereich und somit auch die Gemeinden können sich dem herrschenden Trend von<br />
Kooperationen und der Bildung von Netzwerken nicht entziehen. Mittels Kooperation können öffentliche<br />
Leistungen zu verbesserten Bedingungen und meist auch mit besserem Ergebnis erbracht<br />
werden. Es werden Ziele gemeinsam verfolgt, welche alleine nicht erreichbar wären. Dadurch<br />
haben die Gemeinden die Möglichkeit, auf einer Ebene als Partner zusammenzuarbeiten und so<br />
die eigenen Ziele bestmöglich zu erreichen. Allerdings ist eine Rücksichtnahme auf die Partner essentiell<br />
für den Erfolg. 138<br />
Als konkrete Gründe für eine Kooperation lassen sich folgende Punkte nennen: 139<br />
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geringere Personalkosten<br />
Zugang zu fachlichem Know-how<br />
der interkommunale Austausch von Best-Practice-Lösungen<br />
geringere Beschaffungskosten durch die Ausnützung von Skaleneffekten<br />
Verbesserung des gemeinsamen Outcomes<br />
eine koordinierte Erbringung von kommunalen Leistungen<br />
Verbesserung der Einhaltung diverser rechtlicher Standards sowie Leistungsstandards<br />
Die Gemeinden haben unterschiedliche Möglichkeiten durch Zusammenarbeit die oben genannten<br />
Gründe umzusetzen. Die Alternativen reichen von der 'klassischen' Gemeindekooperation, einer<br />
Public Public Partnership, der Ausgliederung in ein Shared Service Center bis hin zu einer Fusion.<br />
Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden im weiteren Verlauf der Arbeit<br />
näher beleuchtet.<br />
5.1. Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Für eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) finden sich unterschiedliche Formen. Sie reichen<br />
von rein informellen Treffen zum verbesserten Meinungs- oder Informationsaustausch, also einer<br />
rechtlich sehr unverbindlichen Zusammenarbeit, bis hin zu stark formalisierten Formen, bei denen<br />
beispielsweise eine gemeinsame juristische Person zur Leistungserfüllung gegründet wird. 140<br />
An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich in der Literatur für den Terminus IKZ auch der Begriff<br />
Gemeindekooperation findet, welcher synonym verwendet werden kann.<br />
Generell wird von einer Gemeindekooperation gesprochen, wenn sich mindestens zwei Gemeinden<br />
für die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben zusammenschließen. Das Spektrum der so potentiell<br />
erfüllbaren Aufgaben ist beinahe so groß wie der Aufgabenbereich der Gemeinden selbst. 141<br />
138<br />
vgl. Grossmann et al. 2007, S. 7f<br />
139<br />
vgl. Dollery et al. 2009, S. 209<br />
140<br />
vgl. Wirth & Matschek 2005a, S. 19f<br />
141<br />
vgl. Biwald et al. 2004, S. 13<br />
Seite 53