Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Finanzierung der Gemeinden<br />
2.3.2. Horizontaler Finanzausgleich – Länderweise Unterverteilung<br />
Die Anteile der vertikalen Verteilung werden nun, nach den verschiedenen Vorwegabzügen, auf die<br />
Gemeinden der Länder verteilt und so genannte 'Ländertöpfe' gebildet. Seit dem FAG 2005 erfolgt<br />
diese Verteilung mittels Gesamtschlüssel. Einzige Ausnahme stellen die Anteile zum Getränkesteuerausgleich<br />
dar. Diese sind somit weiterhin an das Umsatzsteueraufkommen gekoppelt. 33<br />
Vorwegabzüge gemäß § 9 Abs. 3 FAG 2008 sind vor der länderweisen Verteilung von den Anteilen<br />
der Länder, mit Ausnahme der Spielbankabgabe und des Kunstförderungsbeitrages, für die teilweise<br />
Finanzierung der Beitragsleistungen Österreichs an die Europäische Union abzuziehen. Diese<br />
umfassen 16,835 % der Summe aus den Mehrwertsteuer-Eigenmitteln und den Bruttonationaleinkommen-Eigenmitteln<br />
sowie den Betrag von EUR 853.748.000, der ab dem Jahr 2009 jährlich<br />
um 3 % gegenüber dem Vorjahreswert zu erhöhen ist. Der Abzug dieser Beträge hat bei den einzelnen<br />
Abgabenanteilen im Verhältnis der Höhe der Abgabenanteile, jedoch ohne den Ausgleich<br />
für die Abschaffung der Selbstträgerschaft gemäß § 9 Abs. 2 letzter Satz FAG 2008, zu erfolgen. 34<br />
Weitere Vorwegabzüge betreffen die Ertragsanteile der Gemeinden für die Finanzierung der Krankenanstalten<br />
und Abzüge für die Siedlungswasserwirtschaft. 35<br />
Länder<br />
Gemeinden<br />
Volkszahl<br />
abgestufte<br />
Bevölkerungszahl<br />
Fixschlüssel<br />
70,935 % 16,043 %<br />
-% 59,357 %<br />
29,065 % 24,600 %<br />
Abbildung 5 Horizontaler Verteilungsschlüssel 36<br />
Abbildung 5 zeigt den horizontalen Verteilungsschlüssel gemäß FAG 2008 inklusive 1,888 % des<br />
Umsatzsteueraufkommens für den Getränkesteuerausgleich. 37<br />
33<br />
vgl. Pilz 2008a, S. 382f<br />
34<br />
vgl. § 9 Abs. 3 FAG 2008<br />
35<br />
vgl. § 9 Abs. 4 ff FAG 2008<br />
36<br />
vgl. § 24 Abs. 5 Z 2 FAG 2008, eigene Darstellung<br />
37<br />
vgl. § 9 Abs. 7 Z 5 lit.b<br />
Seite 12