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Working Paper 2010 - Kommunales Haushaltsmanagement - eDoc

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Finanzierung der Gemeinden<br />

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1997 gelegen ist, wird statt der durchschnittlichen Jahreserträge in den Jahren 1993 bis<br />

1997 der jeweils höhere Wert der Jahre 1998 oder 1999 für die Berechnung der Anteile der<br />

Gemeinde herangezogen.<br />

Die Anteile aus dem Gemeinde-Werbesteuernausgleich werden im Verhältnis der Erträge<br />

der Gemeinden an Anzeigenabgabe und Ankündigungsabgabe in den Jahren 1996 bis<br />

1998 verteilt. Die weiteren Anteile der Gemeinden an der Werbeabgabe werden im Verhältnis<br />

der Volkszahl verteilt.<br />

Jede Gemeinde erhält einen Ausgleichs-Vorausanteil gemäß § 11 Abs. 5 FAG 2008. Ab<br />

dem Jahr 2011 erhalten Gemeinden einen weiteren Ausgleichs-Vorausanteil gemäß § 11<br />

Abs. 6 FAG 2008. Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern erhalten einen weiteren<br />

Ausgleichs-Vorausanteil gemäß § 11 Abs. 8 FAG 2008.<br />

Die restlichen Ertragsanteile sind nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel auf alle<br />

Gemeinden des Landes zu verteilen.<br />

Gemeindebedarfszuweisungen<br />

Gemeindebedarfszuweisungsmittel werden für folgende Möglichkeiten gewährt: 42<br />

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zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts<br />

zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse<br />

zum Ausgleich von Härten, die sich bei der Verteilung der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen<br />

Bundesabgaben sowie Schlüsselzuweisungen ergeben<br />

Bedarfszuweisungen werden vor allem für Schulen, Kindergärten, Wasserversorgung, Katastrophenschäden,<br />

Friedhöfe, Straßen, Wildbach- und Lawinenverbauung oder Altersheime gewährt. 43<br />

Finanzzuweisungen gemäß § 21 FAG 2008<br />

Diese Finanzzuweisungen werden zur Stärkung der Finanzkraft gewährt. Als Basis für die Berechnung<br />

von Finanzzuweisungen dienen die ungekürzten Ertragsanteile. Für das Jahr 2008 ergeben<br />

sich Finanzzuweisungen in der Höhe von EUR 101,874 Mio. In den folgenden Jahren: 44<br />

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1,24 % der ungekürzten Ertragsanteile der Gemeinden mit Ausnahme des Ausgleichs für<br />

die Abschaffung der Selbstträgerschaft sowie<br />

EUR 9,07 Mio. in den Jahren 2009 und <strong>2010</strong> und EUR 11,07 Mio. in den Jahren 2011 bis<br />

2013.<br />

Der so errechnete Betrag wird um EUR 3,98 Mio., ab 2011 EUR 15,98 Mio., gekürzt, da für diese<br />

Beträge gemäß § 21 Abs. 8 und Abs. 11 FAG 2008 eine gesonderte Verwendung vorgesehen ist.<br />

42<br />

vgl. Hüttner et al. 2008b, S. 49<br />

43<br />

vgl. Promberger et al. 2005, S. 47<br />

44<br />

vgl. § 21 FAG 2008<br />

Seite 14

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