Protokoll 26. Sitzung - Burgenland.at
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Burgenländischer Landtag, XVIII. Gesetzgebungsperiode - <strong>26.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Donnerstag, 17. Oktober 2002 3386<br />
burgenländischen Pflichtschulen in Angriff genommen worden, nach welchem eine<br />
Mindestausst<strong>at</strong>tung von zwei PC's plus Drucker in jeder Klasse sein werden, ein<br />
Verwaltungs-PC in den Direktionen und auch Einrichtung von EDV-Sälen in Hauptschulen<br />
und Polytechnischen Schulen.<br />
Können Sie uns berichten, wie weit dieses Projekt „Bildungsnetzwerk<br />
burgenländischer Schulen“ bisher gediehen ist?<br />
Präsident: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.<br />
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Steindl: Frau Abgeordnete! Das Projekt<br />
„Bildungsnetzwerk an den burgenländischen Pflichtschulen“ ist weit fortgeschritten. Die<br />
Errichtungskosten in Höhe von 176.000 Euro, inklusive der Mehrwertsteuer trägt das Land<br />
aus der Jubiläumsgabe. Dieses Geld haben wir bekannterweise vom Bund zur Verfügung<br />
gestellt bekommen. Die laufenden Kosten in Höhe von 360.000 Euro pro Jahr inklusive<br />
der Mehrwertsteuer, werden von den Gemeinden getragen.<br />
Derzeit werden alle Hauptschulen, beginnend vom Norden in Richtung Süden<br />
vernetzt und danach erfolgt die Vernetzung der vielen Volksschulen. Für die Betreuung<br />
des pädagogischen Teils wurde ein Verein gegründet, der auch den Bildungsserver<br />
betreut. Im Großen und Ganzen ist es ein wichtiger Fortschritt und ein Innov<strong>at</strong>ionsschub<br />
in unseren burgenländischen Pflichtschulen. (Beifall bei der ÖVP)<br />
Präsident: Die nächste Zus<strong>at</strong>zfrage? - Bitte Herr Abgeordneter Mag. Vlasich.<br />
Abgeordneter Mag. Vlasich (Grüne): Ich entnehme den Wortmeldungen, dass die<br />
Kompetenzen des Herrn Hofr<strong>at</strong> Freismuth bezüglich Minderheiten-Schulgesetz, sagen wir<br />
so, nicht ganz dem entsprechen, was man vom Minderheiten-Schulgesetz her verlangen<br />
kann. Seine Aussage, dass das Minderheiten-Schulgesetz außerhalb des autochthonen<br />
Gebietes nicht zutreffend ist, werde entsprechend bewiesen. Offensichtlich h<strong>at</strong> er nicht<br />
richtige Angaben gemacht.<br />
Ich schätze Ihre Vorgangsweise bezüglich der Umsetzung des Minderheiten-<br />
Schulgesetzes sehr, frage Sie aber dennoch, ob das nicht Ihre Vorgangsweise<br />
kontakariert, wenn Sie einerseits die Zahl 21 als Teilungszahl annehmen, andererseits<br />
aber voriges Jahr die gleiche Zahl als nicht teilungswürdig betrachtet haben.<br />
Kontakarieren Sie da nicht selbst Ihre an sich gute Vorgangsweise?<br />
Präsident: Bitte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.<br />
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Steindl: Herr Abgeordneter! Als zuständiges<br />
Regierungsmitglied habe ich die Gesetze zu vollziehen. Ich werde auch in Zukunft dafür<br />
sorgen, dass bei den zweisprachigen Schulen die Teilungszahl bei 21 bleibt. Das werde<br />
ich vollziehen, auch wenn manches in der Öffentlichkeit von manchen ganz anders<br />
dargestellt wird. Ich habe nicht die Vorgangsweise eines Beamten zu kommentieren,<br />
sondern kann nur mich selber als Politiker rechtfertigen. Ich glaube, ich habe bis jetzt alles<br />
getan, damit ich gewährleisten kann, dass der zweisprachige Unterricht in den<br />
Pflichtschulen aufrechterhalten werden kann.<br />
Präsident: Die nächste Zus<strong>at</strong>zfrage? - Das ist nicht der Fall.