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Protokoll 26. Sitzung - Burgenland.at

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Burgenländischer Landtag, XVIII. Gesetzgebungsperiode - <strong>26.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Donnerstag, 17. Oktober 2002<br />

Ich kann mir nicht vorstellen, (Landesr<strong>at</strong> Bieler: Eben!) dass man die Auswirkungen<br />

der Versiegelung von zehn Hektar im Quellgebiet der Strem darauf untersucht h<strong>at</strong>, wie<br />

sich das auf die Hochwassersitu<strong>at</strong>ion auswirkt. Ich weiß es nicht! Ich frage mich nur, ob<br />

man das untersucht h<strong>at</strong>. (Abg. Resetar: Das braucht man nicht zu untersuchen. Das weiß<br />

man.)<br />

Die ÖVP spricht in ihrer Begründung auch über das Problem der Nahversorgung.<br />

Wenn man einen Gewerbepark neben dem anderen baut, ein Betriebsgebiet neben dem<br />

anderen aufschließt, wie beispielsweise in Oberwart, Kemeten, Markt Allhau oder Wolfau,<br />

dann weiß ich nicht, wo das hingehen soll. Da wundert man sich dann, wenn die<br />

Nahversorgung zugrunde geht, und die Mc Donalds, die KIKA´s und die BILLA´s auf der<br />

grünen Wiese genehmigt werden.<br />

Die Raumplanung muss den Rahmen vorgeben, welche Gemeinden als Standorte<br />

für Einkaufszentren oder Betriebsansiedlungen in Frage kommen. Das muss die<br />

überörtliche Raumplanung tun. Hier gibt es sehr wohl konkrete Vorschläge in Richtung<br />

Kooper<strong>at</strong>ion, interkommunale Kooper<strong>at</strong>ion oder Finanzausgleich. Hier gibt es Beispiele,<br />

die man sich in anderen Bundesländern anschauen kann, wie es funktioniert.<br />

Die Firma Lyocell in Heiligenkreuz liegt im Überschwemmungsgebiet. Minister<br />

Molterer h<strong>at</strong> erst in den letzten Tagen nach der Hochwasserk<strong>at</strong>astrophe appelliert, in<br />

Hochwasser gefährdeten Bereichen keine Betriebsgenehmigungen mehr für<br />

umweltgefährdende Betriebe zu erteilen. Da möchte ich nur an DIVITEC erinnern, das im<br />

Überschwemmungsgebiet liegt.<br />

Ich weiß, dass hier ein Rückhaltebecken kommt, aber deswegen ist es nicht unser<br />

Ziel, dass Überschwemmungsgebiete zu Nichtüberschwemmungsgebieten werden und<br />

gleichzeitig Rückhaltebecken gemacht werden. Kollege Thomas ist nicht da, denn für ihn<br />

hätte ich - ach, da sitzt er ja - mit der Firma Boxmark auch ein Beispiel für einen Betrieb,<br />

der im Überschwemmungsgebiet steht. (Abg. Thomas: Das ist doch nicht wahr!)<br />

Es werden Maßnahmen gesetzt, um aus Überschwemmungsgebieten<br />

Nichtüberschwemmungsgebiete zu machen. (Abg. Thomas: Sie informieren das Hohe<br />

Haus nicht richtig!)<br />

T<strong>at</strong>sache ist, dass die Firma Boxmark, zum Beispiel, auch deswegen ein<br />

Geruchsproblem für die Gemeinde darstellt, weil sie durch die Flächenwidmung einfach<br />

an der falschen Stelle steht. Herr Kollege Thomas, Sie haben bei Flächenwidmungen, wie<br />

zum Beispiel im vereinfachten Verfahren, in der letzten Gemeinder<strong>at</strong>speriode einiges<br />

vorgelegt. (Abg. Thomas: Die weiß alles!?) Sie haben 1.231 Wohneinheiten<br />

Baulandreserve im Ausmaß von bitte 135 Hektar und haben trotzdem nach dem 18a<br />

Verfahren in 21 Fällen Grünland in Bauland umgewidmet, wobei eines davon gar nicht<br />

genehmigungsfähig war, weil Hangrutschungen im Nachhinein gezeigt haben, dass es<br />

nicht bebaubar ist.<br />

So viel zu den erwähnten Betriebsbauten im Überschwemmungsgebiet. Wie<br />

gesagt, Rückhaltebecken alleine deshalb zu bauen, um Überschwemmungsgebiete zu<br />

Nichtüberschwemmungsgebieten zu machen, ist Verschleuderung von Volksvermögen.<br />

Außerdem bewirkt jeder Eingriff oft auch unkalkulierbare Konsequenzen, denn wenn wir<br />

nicht schwimmen, dann schwimmt eben deswegen ein anderer.

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