Protokoll 26. Sitzung - Burgenland.at
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Burgenländischer Landtag, XVIII. Gesetzgebungsperiode - <strong>26.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Donnerstag, 17. Oktober 2002<br />
Nach meinem Bericht stellte ich den Antrag, dem Landtag zu empfehlen, den<br />
gegenständlichen Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Vor Eingang in die Ber<strong>at</strong>ungen erläuterte Sekt.Chef Dr. Zöchbauer den<br />
wesentlichen Inhalt des gegenständlichen Berichtes des Rechnungshofes.<br />
Die Deb<strong>at</strong>te wurde mit Wortmeldungen der Landtagsabgeordneten Thomas, DDr.<br />
Schranz, Ing. Strommer und Mag. Vlasich eröffnet und die dabei aufgeworfenen Fragen<br />
wurden von Min.R<strong>at</strong> Dr. Ludwig, Min.R<strong>at</strong> DI Ursula Horak, Min.R<strong>at</strong> Dr. Hoffmann und<br />
abermals von Min.R<strong>at</strong> DI Ursula Horak beantwortet.<br />
Nach Beendigung der Deb<strong>at</strong>te wurde mein Antrag einstimmig angenommen.<br />
Der Rechtsausschuss und der Finanz-, Budget- und Haushaltsausschuss stellen<br />
somit den Antrag, der Landtag wolle nachstehenden Beschluss fassen:<br />
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bundesland<br />
<strong>Burgenland</strong> - Verwaltungsjahr 2001 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Dritter Präsident Dr. Moser: Als erster Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
erteile ich der Frau Abgeordneten Mag a . Margarethe Krojer das Wort.<br />
Bitte Frau Abgeordnete.<br />
Abgeordnete Mag a . Margarethe Krojer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident!<br />
Werte Kolleginnen und Kollegen. In den letzten Tagen war der Rechnungshof, nach dem<br />
Vorbild des großen Mentors außer Dienst, Zielobjekt freiheitlicher Angriffspolitik. Dem<br />
Landes-Rechnungshof wurde unterstellt, dass er nicht im Stande sei, die WiBAG zu<br />
prüfen, weil er zu abhängig sei vom Land. Ich erinnere daran, dass auch Haider den<br />
Verfassungsgerichtshof in Frage gestellt h<strong>at</strong>. Meiner Ansicht nach ist das ein Angriff auf<br />
den Rechtssta<strong>at</strong> und entbehrt in diesem Fall jeder Grundlage. (Beifall bei den Grünen)<br />
Zum Rechnungshof selbst. Ich möchte Bezug nehmen auf die Finanzierung der<br />
Länder- und Gemeindehaushalte und auf die Verwaltungsreform. Der Rechnungshof<br />
vergleicht die Verschuldung der einzelnen Bundesländer im Zeitraum von 1991 bis 1999<br />
und zeigt auf, dass das <strong>Burgenland</strong> nach Kärnten das höchste Schuldenwachstum<br />
aufweist. Auch die Pro-Kopf-Verschuldung zeigt, dass das <strong>Burgenland</strong> hier ziemlich weit<br />
vorne liegt, an der vierten Stelle.<br />
Das Schuldenmanagement bei der Fremdfinanzierung des Landes wird schwer<br />
kritisiert. Ein vernichtendes Urteil des Bundesrechnungshofes an das<br />
Schuldenmanagement des Landes! Das <strong>Burgenland</strong> weist außerdem noch den höchsten<br />
Zinss<strong>at</strong>z für Fremdkapital auf. Nach Ansicht des Rechnungshofes wurde hier nicht günstig<br />
verhandelt, weil auch keine Ausschreibung erfolgt war. Bei den Zinssätzen für<br />
Fremdkapital weist das <strong>Burgenland</strong> die höchsten Zinsen mit 5,5 Prozent auf. Auch die<br />
Fremdfinanzierung der Gemeindeinvestitionen im <strong>Burgenland</strong> war 1999 im Vergleich mit<br />
anderen Bundesländern die teuerste.<br />
Hier ergäben sich allein im Bereich der priv<strong>at</strong>en Dienstleistungen<br />
Einsparungspotentiale - bezogen auf die gesamten Laufzeiten - von sage und schreibe<br />
14,53 Millionen Euro.